Gesundheitswesen Fachberater

Als Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e. V.) sind wir der richtige Steuerberater für Ärzte, Zahnärzte sowie Angehörige der Heil-, Pflege und Gesundheitsberufe.

Vom Verband zertifizierte Steuerberatung für Ärzte, Zahnärzte und Heilberufe in München

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Auch für Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufler zeichnet sich ein guter Berater dadurch aus, dass er nicht nur individuell berät, um passende Lösungen zu finden, sondern auch seine Mandanten bei der Umsetzung aktiv begleitet. Dazu sind fundierte Fachkenntnisse im Gesundheitswesen für eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen dem Steuerberater und dem Arzt, Zahnarzt oder anderen Heilberufler fundamental. Um Lösungen für die komplexen Fragestellungen des Praxisalltags zu erarbeiten, benötigen die Akteure der Gesundheitsberufe wie Ärzte, Zahnärzte, Angehörige der Heil- und Pflegeberufe und auch Gesundheitshandwerker daher einen Ansprechpartner, der die Welt, in der sie leben, versteht. Sie benötigen als Fachleute also einen Spezialisten. Unsere Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei hat sich u. a. auf die wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen rund um die Heil- und Pflegeberufe spezialisiert. Mit unserer jahrelangen Erfahrung stehen wir Ärzten, Zahnärzten, Apothekern, Gesundheitshandwerkern und den Angehörigen von anderen Heil- und Pflegeberufen in München professionell zur Seite und sprechen ihre Sprache.

Steuerberater Dr. Christian Baretti wurde vom Deutschen Steuerberaterverband die Fachbezeichnung „Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)“ verliehen. Er gehört daher zu den wenigen Steuerberatern in München, die sich mit einer Zusatzqualifikation auf die Steuerberatung für Ärzte, Zahnärzte und Heilberufe spezialisiert hat.

Mit Rechtsanwalt Johannes Falch als Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht können wir Ihnen zudem auch fachmännische Rechtsberatung für Ärzte, Zahnärzte und weitere Heilberufe anbieten.

Die Anerkennung als Fachanwalt bzw. Fachberater erforderte – wie beispielsweise bei einem Facharzt - den Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen, um Sie in medizinrechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen und unternehmerischen Fragen mit höchster Qualität zu beraten. Mit diesen speziellen Zusatzqualifikationen einher geht eine ständige Fortbildungsverpflichtung, so dass unser Wissen stets auf dem aktuellsten Stand bleibt.

Dr. oec. publ. Christian Baretti

Steuerberater
Diplom-Volkswirt
Partner
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)

Steuerberatung für Ärzte und Angehörige der Heil- und Pflegeberufe in München

In unsere Steuerberatung für Ärzte und Angehörige der Heil- und Pflegeberufe in München fließen neben den klassischen steuerlichen Themen wie Lohn- und Finanzbuchführung oder Erstellung von Gewinnermittlungen und Steuererklärungen auch Fragen des Berufsrechts, der Zulassung und des Gebührenrechts ein und werden bei der ganzheitlichen Beratung „aus einer Hand“ berücksichtigt.

  • Als Steuerkanzlei bieten wir natürlich eine fachlich fundierte steuerliche Beratung der Heilberufe, die insbesondere die speziellen umsatz- und ertragsteuerlichen Fragen für Ärzte, Zahnärzte und Gesundheitsberufe berücksichtigt. Dazu gehört auch das Management von Steuervorauszahlungen mit entsprechender Liquiditätsplanung.
  • Wir beraten Sie zu Vermeidungsstrategien bezüglich der Gewerblichkeit und damit der Gewerbesteuerpflicht, insbesondere im Problemfeld der „integrierten Versorgung“ durch Gemeinschaftspraxen.
  • Ein guter Steuerberater ist mehr als nur "Werkzeug" gegenüber dem Finanzamt. Er ist vielmehr Begleiter in allen betriebswirtschaftlichen Fragen. Dazu gehört das Erläutern der monatlichen Controlling-Auswertungen (auf Wunsch mit Benchmark-Vergleichen) genauso wie die Analyse der Praxisführung, die Finanzierungsberatung und Hilfestellung bei der Praxisbewertung. Sie sollen sich auf Ihre Kernkompetenz, nämlich die Tätigkeit als Heilberufler, konzentrieren können, daher bieten wir uns als Ihr „Lotse“ in finanziellen Fragen an. Hinweise zu Fragen des Marketings, z. B. von IGeL oder zum Qualitätsmanagement runden das Angebot ab.
  • Vor allem beim Praxisverkauf oder-kauf sowie bei Praxis- und Unternehmensübertragungen, dem Ausscheiden von Partnern oder bei Liquidationen ist spezialisiertes medizin- und steuerrechtliches Know-How gefragt. Hinzu kommen betriebswirtschaftliche Fragestellungen wie die Praxisbewertung. Aufgrund der Zusatzqualifikation „Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e. V.)“ verfügen wir hierfür über das nötige Wissen und die praktische Erfahrung.
  • Wir bieten Ihnen als interdisziplinäre Kanzlei die bestmögliche steuerrechtliche und spezialisierte juristische Beratung bei der Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxen), Kooperationen oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und übernehmen gerne auch die betriebswirtschaftliche Betreuung.
  • Darüber hinaus helfen wir Ihnen durch den „Dschungel“ des ärztlichen und zahnärztlichen Gebührenrechts. Wir prüfen auf Wunsch Ihren Honorarbescheid oder den Bescheid über das Regelleistungsvolumen (RLV, QLV) oder unterstützten Sie beim Rechtschutz gegen Honorarrückforderungen und im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Da Ihr Honorarbescheid bereits in unserer Buchhaltung vorliegt, können wir Sie rechtzeitig auf Auffälligkeiten aufmerksam machen.
  • Unser spezialisiertes Beratungsangebot richtet sich nicht nur an Ärzte oder Zahnärzte, sondern auch an Angehörige anderer Heil- und Pflegeberufe bzw. Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, also beispielsweise Apotheker, Psychotherapeutische Praxen, Physiotherapeutische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der Ambulanten Pflege und Betreutem Wohnen.

Detailliert über die Qualifikation unserer Fachberater

Die Fortbildung zum „Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)“, der dem Münchener Mitglied der Partnerschaftsgesellschaft Falch & Partner, Steuerberater Dr. Christian Baretti, verliehen wurde, beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Grundlagen des deutschen Gesundheitswesens
    • Überblick über die Heilberufe, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
    • Entwicklung des Gesundheitswesens
  • Grundlagen des Arzt- und Kassenarztrechts
    • Grundlagen des ärztlichen Berufsrechts
    • Ärztliche und zahnärztliche Behandlungsverträge
    • Arzthaftungsrecht
    • Grundlagen des Vertragsarztwesens
    • Abrechnung ärztlicher/zahnärztlicher Leistungen
    • Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung
    • Disziplinar- und strafrechtliche Fragen
    • Besondere Versorgungsformen
      • Integrierte Versorgung
      • Hausarztmodelle
      • Selektivverträge
  • Formen ärztlicher Berufsausübung
    • Berufsausübungsgemeinschaften - Gemeinschaftspraxen
      • Jobsharing-Gemeinschaften
      • Teilgemeinschaftspraxen
      • Partnerschaftsgesellschaften
      • Kooperationsgemeinschaften
    • Organisationsgemeinschaften
      • Praxisgemeinschaften
      • Apparategemeinschaften
      • Laborgemeinschaften
    • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
    • Kooperationen mit Krankenhäusern
      • Belegarztwesen
      • Teilzeitanstellung
      • Tätigkeit in Krankenhausgesundheitszentren
    • Vernetzte Praxen und Praxisverbünde
    • Angestellte Ärzte in Vertragsarztpraxen
  • Recht der Praxismietverträge
  • Arbeitsrecht und Personalmanagement
  • Steuerrecht in der ärztlichen Praxis
    • Besondere ertragsteuerliche Fragen
    • Besondere gewerbesteuerliche Fragen
    • Besondere umsatzsteuerliche Fragen
    • Zugewinnausgleich und vorsorglicher Vermögensschutz
  • Betriebswirtschaft in der ärztlichen Praxis
    • Betriebswirtschaftliche Praxisführung
    • Individuelle Gesundheitsleistungen
    • Marketing und Werbung
    • Controlling
    • Qualitätsmanagement
    • Sanierung von Arztpraxen
  • Praxisübertragungen
    • Kauf und Verkauf einer Arztpraxis
    • Praxisübertragungsvertrag
    • Praxisbewertung
    • Ausscheiden aus Berufsausübungsgemeinschaften
    • Zusammenlegung und Spaltung
    • Liquidation von Berufsausübungsgemeinschaften
  • Beratung anderer Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
    • Andere nicht-ärztliche Heilberufe
    • Krankenhäuser
    • Apotheken
    • Psychotherapeutische Praxen
    • Physiotherapeutische Einrichtungen
    • Pflegeeinrichtungen
    • Besondere Rechnungs- und Buchführungspflichten
    • Versorgungskonzepte und Unternehmensgründung
    • Qualitätsmessung und -management