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Bundesgerichtshof bestätigt Grenzen der Rechtsberatung durch Steuerberater

Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde eines Steuerberaters zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17.12.2024 (Az.: 14 U 74/24) rechtskräftig. Die wesentlichen Erkenntnisse hieraus:

  • Steuerberater dürfen Mandanten nicht über die zivilrechtlichen Folgen eines (möglicherweise nichtigen) Unternehmenskaufs nach § 1365 BGB beraten.
  • Prüfungen dieser Art erfordern vertiefte juristische Kenntnisse und überschreiten die zulässigen Nebenleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
  • Auch die Geltendmachung von Rechtsfolgen gegenüber Dritten stellt unzulässige Rechtsberatung dar.

Damit stellt der Bundesgerichtshof erneut klar: Die rechtliche Prüfung komplexer Vertragskonstellationen ist originäre Aufgabe der Anwaltschaft – nicht der Steuerberater.

Bei unseren auf Unternehmensnachfolge spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern in München und im Landkreis München sind die Kompetenzen klar abgesteckt - durch unsere enge interdisziplinäre Zusammenarbeit wäre es in diesem Fall gar nicht erst zum Schluss eines rechtlich problematischen Unternehmenskaufs gekommen.