
Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde eines Steuerberaters zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17.12.2024 (Az.: 14 U 74/24) rechtskräftig. Die wesentlichen Erkenntnisse hieraus:
Damit stellt der Bundesgerichtshof erneut klar: Die rechtliche Prüfung komplexer Vertragskonstellationen ist originäre Aufgabe der Anwaltschaft – nicht der Steuerberater.
Bei unseren auf Unternehmensnachfolge spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern in München und im Landkreis München sind die Kompetenzen klar abgesteckt - durch unsere enge interdisziplinäre Zusammenarbeit wäre es in diesem Fall gar nicht erst zum Schluss eines rechtlich problematischen Unternehmenskaufs gekommen.