Das Oberlandesgericht Frankfurt verbietet irreführende Werbung für medizinisches Cannabis und schiebt den Onlineanbietern von medizinischem Cannabis einen Riegel vor
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil vom 06.03.2025 (Az. 6 U 74/24) klare Grenzen für die Vermarktung medizinischer Cannabisbehandlungen im Internet gezogen. Im Zentrum stand ein Online-Portal, das Interessierten die Kontaktaufnahme zu kooperierenden Ärzten für eine Cannabistherapie ermöglichte.
Das Urteil verdeutlicht, dass Gesundheitsdienstleister bei der Bewerbung medizinischer Leistungen im Internet besonders sorgfältig agieren müssen. Die Grenzen des rechtlich Zulässigen sind insbesondere im Bereich der Fernbehandlung, der Werbung und der Kooperation mit kommerziellen Anbietern eng gesteckt. Auch vermeintlich „neutrale“ Serviceplattformen können bei unsachgemäßer Ausgestaltung in den Fokus der Gerichte geraten.
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