Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll, wird oft ein Aufhebungsvertrag angeboten. Doch was nach einer unkomplizierten Lösung klingt, kann weitreichende Folgen haben – für Ihre Finanzen, Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Ihre soziale Absicherung. Deshalb ist es wichtig, genau zu wissen, was Sie unterschreiben. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen dabei persönlich zur Seite.
Ein arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen arbeitgebenden und arbeitnehmenden Personen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zur Kündigung handelt es sich nicht um eine einseitige Erklärung, sondern um einen Vertrag, der von beiden Seiten unterzeichnet wird. Häufig zum Einsatz kommen arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge regelmäßig bei Fach -und Führungskräften und sonstigen leitenden Angestellten, aber auch in „normalen“ Arbeitsverhältnissen.
Der große Vorteil: Der Beendigungszeitpunkt kann flexibel gestaltet und Rechtsstreitigkeiten können vermieden werden. Doch genau diese Gestaltungsfreiheit birgt auch große Risiken – vor allem für Arbeitnehmende.
Die wohl größte Gefahr liegt in der Unterschrift selbst. Denn mit dem Vertrag endet das Arbeitsverhältnis verbindlich und unwiderruflich – ohne Kündigungsschutz oder Abfindungspflicht. Eine rechtliche Rückabwicklung ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich, etwa bei nachweislichem Irrtum oder arglistiger Täuschung.
Viele Arbeitnehmende unterzeichnen vorschnell – ohne zu wissen, welche Folgen dies haben kann. Vor allem in emotional angespannten Gesprächen oder bei Druck durch die arbeitgebende Seite werden oft gravierende Fehler gemacht.
Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, verursacht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel selbst. Die Bundesagentur für Arbeit wertet dies meist als „versicherungswidriges Verhalten“ – mit der Folge einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld. Die Anspruchsdauer für den Bezug von Arbeitslosengeld verringert sich zudem um ein Viertel der ohnehin nicht gerade üppigen Anspruchsdauer. Dies kann nur verhindert werden, wenn z. B. eine betriebsbedingte Kündigung nachweislich unmittelbar bevorstand und durch den Aufhebungsvertrag eine Abfindung oder andere Vorteile ausgehandelt wurden. Dabei genügen jedoch häufig von Arbeitgebenden floskelhaft verwendete Hinweise im Aufhebungsvertrag selbst nichts. Das wird zwar häufig beteuert, trifft jedoch rechtlich nicht zu. Das „böse Erwachen“ kommt dann hinterher, soweit die Bundesagentur für Arbeit bei der Verbescheidung des Antrages auf Bezug von Arbeitslosengeld die angesprochenen Sanktionen verhängt. Eine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt oder Fachanwältin für Arbeitsrecht ist daher unverzichtbar, bevor Sie unterzeichnen.
Ein gut ausgehandelter Aufhebungsvertrag kann allerdings auch Vorteile bringen – wenn er richtig gestaltet ist. Dabei sollten zentrale Punkte klar und juristisch präzise geregelt sein:
Ohne rechtliche Unterstützung bleiben viele dieser Aspekte unberücksichtigt oder rechtlich nachteilig gelöst– mit mitunter erheblichen Nachteilen für die arbeitnehmende Seite. Regelmäßig ist nämlich die arbeitgebende Seite offen oder versteckt anwaltlich vertreten oder verfügt über eine eigene Rechtsabteilung. Von „Waffengleichheit“ ist daher regelmäßig keine Rede. Das muss man wissen.
Ein oft unterschätzter Punkt betrifft die soziale Absicherung. Wer das Arbeitsverhältnis beendet, ohne sofort nahtlos in ein neues zu wechseln oder Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, verliert unter Umständen den Krankenversicherungsschutz. Auch Rentenansprüche können durch Lücken in der Erwerbsbiografie beeinträchtigt werden.
Für besondere Gruppen wie Schwangere, Menschen in Elternzeit oder schwerbehinderte Menschen gelten zudem besondere Schutzrechte, die durch einen Aufhebungsvertrag ausgehebelt werden können – wenn man sie nicht vorher kennt und berücksichtigt.
Ein Aufhebungsvertrag ist mehr als nur ein einfacher Vertrag – er entscheidet über Ihre berufliche und finanzielle Zukunft. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen über langjährige Erfahrung in der Prüfung und Gestaltung solcher Vereinbarungen. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, beraten Sie zu den arbeits- und sozialrechtlichen Folgen und verhandeln gegebenenfalls bessere Konditionen – etwa eine höhere Abfindung oder eine Sperrzeitvermeidung.
Unsere Kanzlei steht Ihnen mit fundierter Expertise und großem Engagement zur Seite. Wir begleiten Sie diskret, persönlich und rechtssicher – bevor Sie eine Entscheidung treffen, die Sie später bereuen könnten.
Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag jetzt prüfen – sprechen Sie mit unseren erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht. Nutzen Sie dafür gerne auch das Kontaktformular auf unserer Website – wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
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