Manager-Rechtsschutz und D&O-Versicherung

Was ist wie und wo versichert?

Führungskräfte in Unternehmen tragen ein hohes Maß an Verantwortung – rechtlich wie wirtschaftlich. Umso wichtiger ist ein belastbarer Versicherungsschutz. Dabei sind insbesondere zwei Instrumente entscheidend: die Manager-Rechtsschutzversicherung und die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung). Beide dienen dazu, persönliche Risiken abzusichern – greifen aber in unterschiedlichen Situationen und unterliegen jeweils spezifischen Bedingungen.

Die Manager-Rechtsschutzversicherung schützt Führungskräfte in erster Linie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sowie bei strafrechtlicher Verfolgung im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit.

Die D&O-Versicherung hingegen greift dann, wenn zivilrechtliche Schadensersatzforderungen im Raum stehen – etwa durch das eigene Unternehmen oder durch Dritte. Typischerweise sind Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen und leitende Angestellte mitversichert.

Ein wesentliches Risiko liegt in der potenziellen Interessenkollision: Die D&O-Versicherung wird meist vom Unternehmen abgeschlossen, das im Schadenfall selbst Anspruchsteller gegen den Manager sein kann. In solchen Fällen droht eine erhebliche Schieflage – insbesondere wenn das Unternehmen versucht, Einfluss auf den Versicherer oder die anwaltliche Vertretung zu nehmen. Um die Unabhängigkeit der Interessenvertretung zu sichern, empfiehlt sich stets eine eigene, anwaltliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Führungskräfte haften persönlich mit ihrem Privatvermögen – oft unbegrenzt. Diese Haftung basiert auf gesetzlichen Grundlagen wie § 43 GmbHG oder § 93 AktG. Schon leichte Fahrlässigkeit kann zur vollen Ersatzpflicht führen. Klassische Haftungsvorwürfe reichen von der Verletzung von Compliance-Pflichten bis hin zur unterlassenen Insolvenzanmeldung. Gerade in solchen Situationen kommt der D&O-Versicherung eine doppelte Funktion zu: Sie prüft nicht nur die geltend gemachten Ansprüche, sondern übernimmt auch aktiv die Abwehr unbegründeter Forderungen – ein oft unterschätzter, aber äußerst wertvoller Bestandteil der Police.

Eskalieren interne Konflikte, kann es schnell zur fristlosen Kündigung des Dienstvertrages kommen – häufig verbunden mit der Geltendmachung von Regressforderungen und strafrechtlichen Vorwürfen. In solchen Fällen greifen unterschiedliche Versicherungen: Während arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen vom Manager-Rechtsschutz getragen werden, kommt die D&O-Versicherung bei Schadensersatzforderungen zum Tragen – vorausgesetzt, es liegt kein vorsätzliches Verhalten vor. Ein abgestimmtes Vorgehen ist hier essenziell, da jede Frist zählt. Idealerweise erfolgt die Kommunikation mit dem Versicherer über einen erfahrenen Rechtsanwalt, der sowohl in der Schadensmeldung als auch in der Abwehrstrategie unabhängig handelt.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Ausschlüsse in D&O-Policen. Nicht versichert sind in der Regel vorsätzliche Pflichtverletzungen, Eigenschäden oder Sachverhalte, die vor Versicherungsbeginn bekannt waren.

Auch wenn der Versicherer zunächst eine vorläufige Deckungszusage erteilt, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen wieder entfallen – etwa wenn sich im Laufe des Verfahrens ein Vorsatznachweis verdichtet. Für die versicherte Führungskraft bedeutet das: Schon bei ersten Vorwürfen sollte eine fundierte rechtliche Einschätzung eingeholt und umgehende Deckungsanfrage gestellt werden.

Häufig versuchen Versicherer, auf eigene Vertrauensanwälte zurückzugreifen. Dies ist jedoch kritisch zu sehen – insbesondere dann, wenn der Versicherte mit dem Unternehmen im Streit liegt oder ein objektiver Interessenkonflikt besteht. Nach geltender Rechtslage steht dem Versicherten in solchen Konstellationen die freie Wahl eines qualifizierten, unabhängigen Rechtsanwalts zu. Diese Freiheit sollte konsequent genutzt werden, um eine uneingeschränkte und loyale Interessenvertretung sicherzustellen.

In der Praxis zeigt sich immer wieder: Der beste Versicherungsschutz nützt wenig, wenn er nicht rechtzeitig aktiviert und professionell durchgesetzt wird. Führungskräfte stehen im Ernstfall oft allein auf weiter Flur – umso wichtiger ist es, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen. Unsere Kanzlei berät und vertritt Geschäftsführer, leitende Angestellte und Führungskräfte bundesweit mit der nötigen juristischen Tiefe und Diskretion – vom ersten Verdacht bis zur finalen Klärung vor Gericht.

Sichern Sie Ihre Handlungsfähigkeit – mit anwaltlicher Unterstützung auf Augenhöhe. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht stehen auch in schwierigen Konfliktsituationen an Ihrer Seite.

Johannes Falch, MBA

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Fachanwalt für Medizinrecht

Zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.)

Zertifizierter Berater Arbeitsrecht für leitende Angestellte/Führungskräfte (VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.)

Dr. iur. Rasso Graber, LL.M. (EUR.)

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