Kündigung erhalten – und nun? Viele Betroffene suchen im Internet nach schnellen Antworten. Dabei stoßen sie rasch auf sogenannte Abfindungsrechner. Diese Tools versprechen, in wenigen Sekunden die Höhe einer angeblichen Abfindung zu berechnen. Doch was auf den ersten Blick hilfreich erscheint, ist bei genauer Betrachtung oft irreführend und rechtlich fragwürdig.
Einer der größten Irrtümer im Arbeitsrecht: Eine Abfindung ist nicht automatisch fällig, nur weil eine Kündigung ausgesprochen wurde. Der deutsche Gesetzgeber sieht keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung vor. Nur in seltenen Sonderfällen – etwa nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – kann ein solcher Anspruch bestehen. Und selbst dann: Nur, wenn sehr konkrete Voraussetzungen erfüllt sind.
In der Praxis entstehen Abfindungen fast ausschließlich durch Verhandlungen – meist im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht.
Viele Online-Abfindungsrechner arbeiten mit einer simplen Formel:
0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre
Diese Faustformel basiert auf groben Erfahrungswerten, wie sie gelegentlich in gerichtlichen Vergleichen herangezogen werden. Aber: Sie ersetzt keine juristische Prüfung. Kein Rechner berücksichtigt:
Wer sich auf solche Ergebnisse verlässt, baut auf Sand.
In Wirklichkeit hängt die Höhe einer möglichen Abfindung nicht von Formeln ab, sondern von:
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht erkennt Angriffspunkte in der Kündigung, die ein Laie oder ein Online-Tool niemals erfassen kann – und nutzt sie strategisch. Je stärker die eigene Position, desto höher die Verhandlungsbereitschaft des Arbeitgebers – und desto besser das Abfindungsergebnis.
Der Unterschied ist klar:
Scheingenauigkeit statt juristische Bewertung
Reine Mathematik statt Verhandlungsstrategie
Unverbindlich statt Durchsetzung Ihrer Interessen
Kein Einzelfallbezug statt individuelle Fallanalyse
Kein Rechtsschutz statt umfassende Rechtsvertretung
Wer bei einer Kündigung nur auf einen Abfindungsrechner vertraut, riskiert bares Geld zu verlieren. Viele Arbeitnehmer verzichten irrtümlich auf eine Kündigungsschutzklage, weil ihnen ein Rechner suggeriert, es gäbe „sowieso nicht mehr“ zu holen.
Unser Rat: Holen Sie sich rechtzeitig kompetente anwaltliche Hilfe. Denn die besten Ergebnisse erzielt, wer seine Rechte kennt – und sie konsequent durchsetzt.
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