Bei Falch & Partner in München finden Sie erfahrene Ansprechpartner zur Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche – mit einer Fachanwältin für Erbrecht und einem Steuerberater mit erbrechtlicher Spezialisierung an Ihrer Seite.
Das Pflichtteilsrecht schützt enge Angehörige vor vollständigem Ausschluss vom Erbe. Auch wenn Sie enterbt wurden, steht Ihnen ein gesetzlich garantierter Anspruch zu – in Geld, nicht in Nachlassgegenständen. Dieser sogenannte Pflichtteilsanspruch umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).
Der Anspruch entsteht, sobald ein Pflichtteilsberechtigter durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Auch bestimmte Belastungen wie Testamentsvollstreckung oder Vor- und Nacherbschaft lösen ein Wahlrecht zum Pflichtteil aus (§ 2306 BGB).
In einigen Fällen besteht zusätzlich ein Anspruch auf Zusatzpflichtteil, wenn der Erbteil geringer ist als der Pflichtteil.
Wurden größere Vermögenswerte wie Immobilien oder Geldbeträge zu Lebzeiten verschenkt, kann dies den Pflichtteil schmälern. Doch:
Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall werden fiktiv dem Nachlass hinzugerechnet (§ 2325 BGB). Dies sichert Ihnen auch dann Ihren gesetzlichen Mindestanteil, wenn der Nachlass vermeintlich „kleingerechnet“ wurde.
Die Pflichtteilsquote ergibt sich aus dem gesetzlichen Erbteil – abhängig von Verwandtschaftsgrad, Güterstand und Gesamtvermögen. Berücksichtigt werden:
Die Bewertung erfolgt zum Todeszeitpunkt. Bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen gilt das Niederstwertprinzip: maßgeblich ist der niedrigere Wert (Zeitpunkt der Schenkung oder Todestag).
Die Durchsetzung erfolgt meist über eine dreistufige Vorgehensweise, auch als Stufenklage bekannt:
Schon mit dem ersten Schritt wird die Verjährung gehemmt. Verhandlungsstärke und Rechtsklarheit steigen erheblich.
Unsere Kanzlei vereint rechtliche und steuerliche Expertise unter einem Dach:
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – für Klarheit, Sicherheit und den rechtlich besten Weg zu Ihrem Pflichtteil.
Was ist mit adoptierten Kindern?
Voll adoptierte Kinder sind leiblichen gleichgestellt. Unterschiede bestehen nur bei Erwachsenenadoptionen mit Restverbindung zu den leiblichen Eltern.
Wie viel bekommt der Ehegatte als Pflichtteil?
Je nach Güterstand: In der Zugewinngemeinschaft meist 1/8 Pflichtteil plus Zugewinnausgleich. Bei Gütertrennung: Anteil richtet sich nach Zahl der Kinder (§ 1931 BGB).
Gilt das Pflichtteil auch beim Berliner Testament?
Ja. Kinder haben beim Tod des ersten Elternteils das Recht, ihren Pflichtteil sofort gegen den überlebenden Ehegatten geltend zu machen.
Was, wenn der Nachlass überschuldet ist?
Der Pflichtteil kann nicht negativ sein – Sie haften nicht für Schulden des Verstorbenen.
Wie lange habe ich Zeit zur Geltendmachung?
Regelverjährung: 3 Jahre (§ 195 BGB), bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen: taggenau 3 Jahre ab Todestag.
Ihr Pflichtteil ist Ihr gutes Recht – wir helfen Ihnen, ihn zu sichern
Als spezialisierte Kanzlei für Erbrecht in München begleiten wir Sie auf dem gesamten Weg: von der rechtlichen Prüfung über die Bewertung des Nachlasses bis zur Klage oder außergerichtlichen Einigung. Und das immer mit Blick auf steuerliche Optimierung, dank unserer interdisziplinären Aufstellung.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Wirtschaftsmediatorin
Steuerberater
Diplom-Kaufmann (Univ.)
Partner
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)