Pflichtteilsanspruch durchsetzen – Ihre Kanzlei für Erbrecht in München

Wurden Sie enterbt oder im Testament benachteiligt?

Bei Falch & Partner in München finden Sie erfahrene Ansprechpartner zur Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche – mit einer Fachanwältin für Erbrecht und einem Steuerberater mit erbrechtlicher Spezialisierung an Ihrer Seite.

Pflichtteilsrecht verständlich erklärt

Das Pflichtteilsrecht schützt enge Angehörige vor vollständigem Ausschluss vom Erbe. Auch wenn Sie enterbt wurden, steht Ihnen ein gesetzlich garantierter Anspruch zu – in Geld, nicht in Nachlassgegenständen. Dieser sogenannte Pflichtteilsanspruch umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).

Anspruchsberechtigte sind insbesondere:

  • Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel)
  • Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner
  • Eltern des Erblassers (bei fehlenden Nachkommen)

Wann entsteht ein Pflichtteilsanspruch?

Der Anspruch entsteht, sobald ein Pflichtteilsberechtigter durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Auch bestimmte Belastungen wie Testamentsvollstreckung oder Vor- und Nacherbschaft lösen ein Wahlrecht zum Pflichtteil aus (§ 2306 BGB).

In einigen Fällen besteht zusätzlich ein Anspruch auf Zusatzpflichtteil, wenn der Erbteil geringer ist als der Pflichtteil.

Pflichtteilsergänzungsanspruch – Schutz vor lebzeitigen Schenkungen

Wurden größere Vermögenswerte wie Immobilien oder Geldbeträge zu Lebzeiten verschenkt, kann dies den Pflichtteil schmälern. Doch:

Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall werden fiktiv dem Nachlass hinzugerechnet (§ 2325 BGB). Dies sichert Ihnen auch dann Ihren gesetzlichen Mindestanteil, wenn der Nachlass vermeintlich „kleingerechnet“ wurde.

Pflichtteil korrekt berechnen – Wir sorgen für Klarheit

Die Pflichtteilsquote ergibt sich aus dem gesetzlichen Erbteil – abhängig von Verwandtschaftsgrad, Güterstand und Gesamtvermögen. Berücksichtigt werden:

  • Grundstücke und Immobilien
  • Bankguthaben, Aktien, Bargeld
  • Unternehmensbeteiligungen, Fahrzeuge, Wertgegenstände
  • Schulden und Kosten des Nachlasses
  • Relevante Schenkungen (auch an Dritte!)

Die Bewertung erfolgt zum Todeszeitpunkt. Bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen gilt das Niederstwertprinzip: maßgeblich ist der niedrigere Wert (Zeitpunkt der Schenkung oder Todestag).

So machen Sie Ihren Pflichtteil erfolgreich geltend

Die Durchsetzung erfolgt meist über eine dreistufige Vorgehensweise, auch als Stufenklage bekannt:

  1. Auskunft: Vollständiges Nachlassverzeichnis inkl. Schenkungen (§§ 2314, 2325 BGB)
  2. Eidesstattliche Versicherung: Bei Zweifeln an Richtigkeit der Angaben
  3. Leistungsklage: Zahlung des Pflichtteils durchsetzen

Schon mit dem ersten Schritt wird die Verjährung gehemmt. Verhandlungsstärke und Rechtsklarheit steigen erheblich.

Vertrauen durch Fachkompetenz: Ihr Vorteil bei Falch & Partner

Unsere Kanzlei vereint rechtliche und steuerliche Expertise unter einem Dach:

  • Fachanwältin für Erbrecht mit jahrelanger Erfahrung in Pflichtteilsstreitigkeiten
  • Steuerberater mit Fokus auf erbrechtliche Gestaltung – auch Fachberater für Unternehmensnachfolge
  • Durchdachte Kombination aus rechtlicher Vertretung und steuerlicher Optimierung
  • Diskrete und durchsetzungsstarke Interessenvertretung – außergerichtlich und vor Gericht

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – für Klarheit, Sicherheit und den rechtlich besten Weg zu Ihrem Pflichtteil.

FAQ – Häufige Fragen zum Pflichtteil

Was ist mit adoptierten Kindern?
Voll adoptierte Kinder sind leiblichen gleichgestellt. Unterschiede bestehen nur bei Erwachsenenadoptionen mit Restverbindung zu den leiblichen Eltern.

Wie viel bekommt der Ehegatte als Pflichtteil?
Je nach Güterstand: In der Zugewinngemeinschaft meist 1/8 Pflichtteil plus Zugewinnausgleich. Bei Gütertrennung: Anteil richtet sich nach Zahl der Kinder (§ 1931 BGB).

Gilt das Pflichtteil auch beim Berliner Testament?
Ja. Kinder haben beim Tod des ersten Elternteils das Recht, ihren Pflichtteil sofort gegen den überlebenden Ehegatten geltend zu machen.

Was, wenn der Nachlass überschuldet ist?
Der Pflichtteil kann nicht negativ sein – Sie haften nicht für Schulden des Verstorbenen.

Wie lange habe ich Zeit zur Geltendmachung?
Regelverjährung: 3 Jahre (§ 195 BGB), bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen: taggenau 3 Jahre ab Todestag.

Ihr Pflichtteil ist Ihr gutes Recht – wir helfen Ihnen, ihn zu sichern

Als spezialisierte Kanzlei für Erbrecht in München begleiten wir Sie auf dem gesamten Weg: von der rechtlichen Prüfung über die Bewertung des Nachlasses bis zur Klage oder außergerichtlichen Einigung. Und das immer mit Blick auf steuerliche Optimierung, dank unserer interdisziplinären Aufstellung.

Daniela Braig

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Wirtschaftsmediatorin

Michael Heinz, Diplom-Kaufmann (Univ.)

Steuerberater
Diplom-Kaufmann (Univ.)
Partner
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)