Pflichtteilsberechtigte haben nach dem Tod eines nahen Angehörigen häufig ein Problem: Sie wissen zwar, dass ihnen ein Pflichtteil zusteht – aber nicht, wie hoch der Nachlass ist. Der Erbe gibt oft keine oder nur unvollständige Auskünfte. Was dann?
In solchen Fällen bietet das Gesetz ein effektives Instrument: die Auskunfts- und Stufenklage. Doch was genau verbirgt sich dahinter?
Wer vom Erblasser enterbt wurde, hat in der Regel Anspruch auf einen Pflichtteil in Geld – meist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Doch um diesen Anspruch berechnen zu können, muss man wissen:
Genau hier liegt der Knackpunkt: Pflichtteilsberechtigte sind auf Auskünfte und Belege vom Erben angewiesen. Und wenn der Erbe diese Informationen verweigert oder verzögert, bleibt nur der Weg zum Gericht – mithilfe der sogenannten Stufenklage.
Die Stufenklage ist eine besondere Klageart im Zivilrecht (§ 254 ZPO), die in mehreren „Stufen“ aufgebaut ist. Im Pflichtteilsrecht sieht sie typischerweise so aus:
Zunächst wird der Erbe auf vollständige Auskunft über den Nachlass verklagt. Dies ist erforderlich, um den Pflichtteilsanspruch überhaupt einmal berechnen zu können. Das umfasst:
In vielen Fällen wird auch die Bewertung bestimmter Nachlassgegenstände (z. B. Immobilien, Kunstwerke) eingefordert. Dies kann die Einholung von Gutachten erfordern. Der Erbe muss bei der Wertermittlung mitwirken.
Sobald die Auskünfte und Werte vorliegen, kann der Pflichtteilsberechtigte seinen Zahlungsanspruch beziffern und den Erben auf Zahlung verklagen.
Die Zahlung wird bereits in der ersten Stufe „angekündigt“, aber erst auf der letzten Stufe beziffert und entschieden.
Die Stufenklage ist ein starkes Mittel für Pflichtteilsberechtigte, weil:
Ein Erbe, der sich weigert, Auskunft zu erteilen, riskiert:
Im Extremfall kann eine bewusste Täuschung strafrechtliche Relevanz (etwa Betrug oder Urkundenunterdrückung) haben.
Die Auskunfts- und Stufenklage ist das zentrale Instrument, um den Pflichtteil effektiv durchzusetzen, wenn der Erbe blockiert. Pflichtteilsberechtigte sollten nicht zögern, ihre Rechte mit anwaltlicher Hilfe konsequent einzufordern.
Erben wiederum sollten wissen: Wer auskunftspflichtig ist, muss handeln – alles andere kostet Zeit, Geld und Nerven.
Unsere Kanzlei ist auf erbrechtliche Streitigkeiten spezialisiert – ob als Vertreter für Pflichtteilsberechtigte oder zur Verteidigung der Erben. Wir begleiten Sie zuverlässig durch alle Phasen – von der Auskunft bis zur Zahlung. Kontaktieren Sie uns gerne für ein Erstgespräch.
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Fachanwältin für Erbrecht
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