In Deutschland kann ein Erblasser zwar frei bestimmen, wer erben soll. Doch das Pflichtteilsrecht setzt dieser Testierfreiheit enge Grenzen. Nahe Angehörige – insbesondere Kinder, Ehegatten und Eltern – haben trotz Enterbung einen gesetzlich garantierten Anspruch auf den Pflichtteil.
Doch was geschieht, wenn der Erbe diesen Anspruch ignoriert oder verweigert? In dieser Abhandlung erfahren Sie, welche Rechte Pflichtteilsberechtigte haben und welche Konsequenzen auf säumige Erben zukommen.
Der Pflichtteilsanspruch: Geld statt Erbe
Pflichtteilsberechtigte erhalten keinen Anteil am Nachlass selbst, sondern einen reinen Geldanspruch gegen die Erben. Die Höhe bemisst sich nach:
Beispiel: Wird ein Kind enterbt, dem gesetzlich 1/2 des Erbes zustünde, hat es Anspruch auf 1/4 des Nachlasses in Geld.
Erste Hürde: Die Auskunftspflicht des Erben
Pflichtteilsberechtigte wissen oft nicht, wie hoch der Nachlass war. Deshalb haben sie gegenüber dem Erben einen gesetzlichen Auskunftsanspruch (§ 2314 BGB). Der Erbe muss auf Verlangen:
Der Erbe ist dabei zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Auskunft verpflichtet. Bei Verweigerung kann gerichtlich auf Auskunft geklagt werden.
Was tun, wenn der Erbe nicht zahlt?
Pflichtteil wird nicht freiwillig beglichen
Bleibt die Zahlung aus, muss der Pflichtteilsberechtigte den Anspruch außergerichtlich einfordern – in der Regel durch anwaltliches Schreiben mit Fristsetzung. Erfolgt keine Zahlung, ist der Weg zum Zivilgericht unausweichlich.
Wichtig: Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und seiner Enterbung Kenntnis erlangt hat (§ 2332 BGB).
Gerichtliche Durchsetzung
Zahlt der Erbe trotz Frist nicht, kann der Pflichtteilsanspruch gerichtlich eingeklagt werden. Das Gericht prüft:
Kommt es zur Verurteilung, erhält der Pflichtteilsberechtigte einen vollstreckbaren Titel, mit dem er – wenn nötig – Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten kann (z. B. Kontenpfändung, Gerichtsvollzieher)
Sanktionen für den Erben
Ein Erbe, der den Pflichtteil pflichtwidrig verweigert, riskiert:
Fazit: Pflichtteil ist kein Almosen – sondern ein einklagbares Recht
Erben sollten wissen: Der Pflichtteil ist keine Kulanzsache, sondern ein gesetzlicher Anspruch mit rechtlichen Folgen. Wer den Pflichtteil ignoriert, riskiert nicht nur juristischen Ärger, sondern auch erhebliche Kosten und Reputationsschäden.
Pflichtteilsberechtigte hingegen sollten nicht zögern, ihre Rechte konsequent – notfalls mit anwaltlicher Hilfe – durchzusetzen.
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