
Die sogenannten Abnehmspritzen – insbesondere Wegovy® und Ozempic® – enthalten die Wirkstoffe Semaglutid oder Liraglutid. Sie wurden ursprünglich zur Behandlung von Typ-2-Diabetes entwickelt, heute werden sie gezielt zur Gewichtsreduktion bei starkem Übergewicht (Adipositas) eingesetzt.
Diese Wirkstoffe greifen direkt in das Sättigungszentrum des Gehirns ein. Sie verzögern die Magenentleerung, verringern das Hungergefühl und führen nachweislich zu deutlicher Gewichtsabnahme, auch ohne strikte Diät. Medizinische Studien bestätigen teils Gewichtsverluste von 10 % bis 15 % des Ausgangsgewichts – in wenigen Monaten.
Die Mittel sind rezeptpflichtig. Ein legaler und sicherer Zugang ist nur über den folgenden Weg möglich:
Achtung: Der Bezug ohne Rezept, z. B. über dubiose Online-Anbieter, ist illegal und extrem riskant. Auch eine Anwendung „zur Schönheit“ ohne medizinische Grundlage ist rechtlich nicht gedeckt und kann bei Nebenwirkungen Regressforderungen auslösen – z. B. durch Krankenkassen.
Obwohl die Abnehmspritze in der Öffentlichkeit häufig als „Wundermittel“ bezeichnet wird, sind die Nebenwirkungen teils erheblich:
Wenn Sie durch die Anwendung der Abnehmspritze gesundheitliche Schäden erlitten haben, bestehen in vielen Fällen konkrete Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Liegt ein solcher Fehler vor, haben Sie einen Anspruch auf Schadenersatz nach § 280 oder § 823 BGB.
Wenn Sie vermuten, dass Sie durch eine Abnehmspritze geschädigt wurden, sollten Sie umgehend handeln:
- Sichern Sie alle Behandlungsunterlagen und Rezepte
- Dokumentieren Sie sämtliche Symptome, Diagnosen und Nebenwirkungen
- Lassen Sie den Fall rechtlich prüfen – auch rückwirkend
Die Kanzlei Falch & Partner in München ist auf Arzthaftungsrecht, Versicherungsrecht und Patientenrechte spezialisiert. Wir analysieren für Sie den gesamten Behandlungsverlauf, klären die Verantwortlichkeiten und setzen Ihre Ansprüche mit Nachdruck durch – außergerichtlich und vor Gericht.
Die Abnehmspritze ist ein hochwirksames Medikament mit medizinischem Potenzial – aber auch mit rechtlichen Fallstricken. Sobald ärztliche Standards verletzt wurden oder ein Schaden durch das Medikament eingetreten ist, besteht in vielen Fällen ein klarer Anspruch auf Entschädigung.
Lassen Sie sich nicht mit pauschalen Aussagen abspeisen. Prüfen Sie Ihre Rechte – wir helfen Ihnen dabei.
Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch mit unserer Kanzlei – kompetent und vertraulich
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Zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.)
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