
Medizinrechtliche Beratung und Vertretung bei abgelehnter Kostenübernahme
Adipositas – ein chronisches Krankheitsbild mit rechtlichen Hürden
Adipositas ist eine ernsthafte chronische Erkrankung – mit weitreichenden gesundheitlichen, psychischen und sozialen Folgen. Immer häufiger greifen Betroffene zu einem medizinisch begleiteten Ausweg: der bariatrischen Operation, etwa dem Schlauchmagen. Was viele nicht wissen: Der eigentliche Weg zur dauerhaften gesundheitlichen Stabilisierung beginnt oft erst danach – denn durch den massiven Gewichtsverlust entstehen überschüssige Hautpartien, die medizinisch und seelisch stark belasten.
Medizinische Standards: Was die S3-Leitlinie empfiehlt
Die S3-Leitlinie zur Behandlung der Adipositas benennt klare Kriterien für die Durchführung bariatrischer Eingriffe – und sie beschreibt auch, welche Folgeeingriffe medizinisch notwendig sein können. Dazu zählen insbesondere operative Maßnahmen zur Entfernung überschüssiger Haut an:
Diese Eingriffe sind kein kosmetisches “Nice-to-have”, sondern integraler Bestandteil der Adipositasbehandlung. Sie beugen Infektionen, Bewegungseinschränkungen und psychischen Folgeerkrankungen vor – und sie ermöglichen erst die volle Teilhabe am sozialen Leben.
GKV lehnt Folgeoperationen oft rechtswidrig ab
In der Praxis zeigt sich jedoch ein ganz anderes Bild: Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen lediglich die Entfernung männlicher Brustbildungen (Pseudogynäkomastie). Weitere Eingriffe – etwa an Bauch oder Armen – werden mit der Begründung abgelehnt, diese Körperzonen ließen sich mit Kleidung „verbergen“. Für Betroffene ist diese Haltung ein Schlag ins Gesicht – und medizinisch sowie rechtlich höchst fragwürdig.
Psychologische Folgen: Wenn der Behandlungserfolg unsichtbar bleibt
Ein oft übersehener Aspekt: Wird die Entfernung der überschüssigen Hautmassen verweigert, bleibt der sichtbare Erfolg der Gewichtsabnahme aus. Die betroffene Person fühlt sich trotz enormer Disziplin und medizinischer Eingriffe weiterhin stigmatisiert – und dies kann in vielen Fällen dazu führen, dass Patient:innen erneut in die Adipositas zurückfallen. Die Therapie bleibt unvollständig, die Motivation erlahmt. Gerade deshalb fordern medizinische Leitlinien die Berücksichtigung dieser Folgeeingriffe als Teil der Gesamtherapie
Ihr gutes Recht – wir setzen es durch
Als Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht vertreten wir bundesweit Patient:innen, deren Krankenkassen:
Wir prüfen Ihren Fall individuell, holen ggf. fachärztliche Stellungnahmen ein und begleiten Sie durch das Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren vor dem Sozialgericht – mit fundierter medizinrechtlicher Expertise und klarem Blick auf die psychosoziale Komponente Ihrer Behandlung:
✅ Spezialisierung auf Medizinrecht
✅ Erfahrung in der Auseinandersetzung mit gesetzlichen Krankenkassen
✅ Vertraut mit medizinischen Leitlinien und deren rechtlicher Relevanz
✅ Empathische und individuelle Beratung
Fazit:
Eine bariatrische Operation ist kein kosmetischer Eingriff, sondern ein medizinisch notwendiger Weg aus der Adipositas – ebenso wie die Entfernung der überschüssigen Haut. Lassen Sie sich nicht mit pauschalen Ablehnungen abspeisen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.)
Zertifizierter Berater Arbeitsrecht für leitende Angestellte/Führungskräfte (VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.)
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