Adipositastherapie und Folgeeingriffe - Ihre Rechte

Ihre Rechte gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

Medizinrechtliche Beratung und Vertretung bei abgelehnter Kostenübernahme

Adipositas – ein chronisches Krankheitsbild mit rechtlichen Hürden

Adipositas ist eine ernsthafte chronische Erkrankung – mit weitreichenden gesundheitlichen, psychischen und sozialen Folgen. Immer häufiger greifen Betroffene zu einem medizinisch begleiteten Ausweg: der bariatrischen Operation, etwa dem Schlauchmagen. Was viele nicht wissen: Der eigentliche Weg zur dauerhaften gesundheitlichen Stabilisierung beginnt oft erst danach – denn durch den massiven Gewichtsverlust entstehen überschüssige Hautpartien, die medizinisch und seelisch stark belasten.

Medizinische Standards: Was die S3-Leitlinie empfiehlt

Die S3-Leitlinie zur Behandlung der Adipositas benennt klare Kriterien für die Durchführung bariatrischer Eingriffe – und sie beschreibt auch, welche Folgeeingriffe medizinisch notwendig sein können. Dazu zählen insbesondere operative Maßnahmen zur Entfernung überschüssiger Haut an:

  • Bauch und Flanken (Abdomen),
  • Brustbereich (Thorax) und
  • Oberarmen.

Diese Eingriffe sind kein kosmetisches “Nice-to-have”, sondern integraler Bestandteil der Adipositasbehandlung. Sie beugen Infektionen, Bewegungseinschränkungen und psychischen Folgeerkrankungen vor – und sie ermöglichen erst die volle Teilhabe am sozialen Leben.

GKV lehnt Folgeoperationen oft rechtswidrig ab

In der Praxis zeigt sich jedoch ein ganz anderes Bild: Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen lediglich die Entfernung männlicher Brustbildungen (Pseudogynäkomastie). Weitere Eingriffe – etwa an Bauch oder Armen – werden mit der Begründung abgelehnt, diese Körperzonen ließen sich mit Kleidung „verbergen“. Für Betroffene ist diese Haltung ein Schlag ins Gesicht – und medizinisch sowie rechtlich höchst fragwürdig.

Psychologische Folgen: Wenn der Behandlungserfolg unsichtbar bleibt

Ein oft übersehener Aspekt: Wird die Entfernung der überschüssigen Hautmassen verweigert, bleibt der sichtbare Erfolg der Gewichtsabnahme aus. Die betroffene Person fühlt sich trotz enormer Disziplin und medizinischer Eingriffe weiterhin stigmatisiert – und dies kann in vielen Fällen dazu führen, dass Patient:innen erneut in die Adipositas zurückfallen. Die Therapie bleibt unvollständig, die Motivation erlahmt. Gerade deshalb fordern medizinische Leitlinien die Berücksichtigung dieser Folgeeingriffe als Teil der Gesamtherapie

Ihr gutes Recht – wir setzen es durch

Als Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht vertreten wir bundesweit Patient:innen, deren Krankenkassen:

  • die bariatrische Operation verzögern oder ablehnen,
  • Folgeoperationen zur Hautentfernung ablehnen,
  • pauschale Argumente anführen, die weder medizinisch noch juristisch haltbar sind.

Wir prüfen Ihren Fall individuell, holen ggf. fachärztliche Stellungnahmen ein und begleiten Sie durch das Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren vor dem Sozialgericht – mit fundierter medizinrechtlicher Expertise und klarem Blick auf die psychosoziale Komponente Ihrer Behandlung:

✅ Spezialisierung auf Medizinrecht
✅ Erfahrung in der Auseinandersetzung mit gesetzlichen Krankenkassen
✅ Vertraut mit medizinischen Leitlinien und deren rechtlicher Relevanz
✅ Empathische und individuelle Beratung

Fazit:

Eine bariatrische Operation ist kein kosmetischer Eingriff, sondern ein medizinisch notwendiger Weg aus der Adipositas – ebenso wie die Entfernung der überschüssigen Haut. Lassen Sie sich nicht mit pauschalen Ablehnungen abspeisen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Johannes Falch, MBA

Rechtsanwalt
Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.)

Zertifizierter Berater Arbeitsrecht für leitende Angestellte/Führungskräfte (VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.)

Patricia Jaritz, LL.M. (MedR)

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Dipl.-Juristin

Lara Knoppik

Rechtsanwältin

Katharina Krapp

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht