
Die Fettabsaugung (Liposuktion) gehört zu den beliebtesten Schönheitsoperationen in München. Doch auch bei einem ästhetisch motivierten Eingriff gelten strenge rechtliche Anforderungen. Unsere Kanzlei mit mehreren Fachanwältinnen und Fachanwälten für Medizinrecht in München berät Sie umfassend: Ob Sie sich als Patientin oder Patient nicht ausreichend aufgeklärt fühlen – oder ob Sie als Ärztin oder Arzt rechtssichere Aufklärungsprozesse sicherstellen möchten.
Die Liposuktion ist kein Bagatelleingriff – sie ist ein medizinischer Eingriff mit Risiken. Deshalb ist sie aufklärungspflichtig im Sinne des § 630e BGB. Die ärztliche Aufklärung muss vor der Einwilligung erfolgen – persönlich, verständlich und rechtzeitig. Ohne wirksame Aufklärung ist die Einwilligung juristisch nicht tragfähig – mit allen haftungsrechtlichen Folgen.
Vor jeder Fettabsaugung in München muss ein individuelles Aufklärungsgespräch stattfinden. Folgende Punkte sind gesetzlich vorgeschrieben:
Das Aufklärungsgespräch muss in ausreichendem zeitlichen Abstand zur Operation stattfinden – idealerweise mehrere Tage vor dem Eingriff. Standardisierte Formblätter allein genügen nicht. Entscheidend ist das persönliche Gespräch zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient.
Wird eine Patientin oder ein Patient in München nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Fettabsaugung informiert, kann das zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen – insbesondere zu Schmerzensgeld- oder Schadensersatzforderungen. Die Gerichte in München und bundesweit legen bei Schönheitsoperationen strenge Maßstäbe an die ärztliche Aufklärung an.
Unsere Kanzlei mit Sitz in München ist auf das Medizinrecht spezialisiert. Wir vertreten sowohl Patientinnen und Patienten nach fehlerhafter Schönheitsoperation als auch Ärztinnen und Ärzte, die rechtliche Klarheit in ihren Aufklärungsprozessen suchen. Dank unserer Spezialisierung und mehrerer Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht in München bieten wir Ihnen fundierte und lösungsorientierte Unterstützung.
Sie hatten eine Fettabsaugung in München und fühlen sich nicht ausreichend aufgeklärt? Oder benötigen Sie als Praxis rechtssichere Aufklärungsunterlagen? Kontaktieren Sie uns – wir stehen an Ihrer Seite.
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Zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.)
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