Ärztliche Aufklärung vor einer Fettabsaugung

Was rechtlich gilt

Die Fettabsaugung (Liposuktion) gehört zu den beliebtesten Schönheitsoperationen in München. Doch auch bei einem ästhetisch motivierten Eingriff gelten strenge rechtliche Anforderungen. Unsere Kanzlei mit mehreren Fachanwältinnen und Fachanwälten für Medizinrecht in München berät Sie umfassend: Ob Sie sich als Patientin oder Patient nicht ausreichend aufgeklärt fühlen – oder ob Sie als Ärztin oder Arzt rechtssichere Aufklärungsprozesse sicherstellen möchten.

Fettabsaugung in München: Warum die Aufklärung rechtlich entscheidend ist

Die Liposuktion ist kein Bagatelleingriff – sie ist ein medizinischer Eingriff mit Risiken. Deshalb ist sie aufklärungspflichtig im Sinne des § 630e BGB. Die ärztliche Aufklärung muss vor der Einwilligung erfolgen – persönlich, verständlich und rechtzeitig. Ohne wirksame Aufklärung ist die Einwilligung juristisch nicht tragfähig – mit allen haftungsrechtlichen Folgen.

Worüber muss bei einer Fettabsaugung aufgeklärt werden?

Vor jeder Fettabsaugung in München muss ein individuelles Aufklärungsgespräch stattfinden. Folgende Punkte sind gesetzlich vorgeschrieben:

  • Methodenwahl: Welche Technik wird angewendet? Tumeszenzverfahren? Vibrations- oder Laserunterstützung? Welche Anästhesieform ist geplant?
  • Medizinische Risiken: Infektionen, Gefäßverletzungen, Taubheitsgefühle, Dellen, Narbenbildung oder ungleichmäßige Ergebnisse müssen offen angesprochen werden.
  • Ästhetische Erwartungen: Ein glattes und symmetrisches Ergebnis kann nicht garantiert werden – auch bei fachgerechter Durchführung.
  • Alternativen zur Operation: Dazu gehören Diät, Bewegung, Lebensstiländerung oder psychologische Unterstützung.
  • Kosten: Eine Fettabsaugung in München ist in aller Regel nicht kassenfinanziert. Es besteht Aufklärungspflicht über sämtliche Behandlungskosten und mögliche Nachkorrekturen.
  • Nachsorge: Hinweise zu Kompressionswäsche, Bewegungseinschränkungen und Nachkontrollen gehören ebenfalls in das Aufklärungsgespräch.

Wann ist die Aufklärung rechtlich wirksam?

Das Aufklärungsgespräch muss in ausreichendem zeitlichen Abstand zur Operation stattfinden – idealerweise mehrere Tage vor dem Eingriff. Standardisierte Formblätter allein genügen nicht. Entscheidend ist das persönliche Gespräch zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient.

Rechtliche Risiken bei unzureichender Aufklärung – auch in München relevant

Wird eine Patientin oder ein Patient in München nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Fettabsaugung informiert, kann das zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen – insbesondere zu Schmerzensgeld- oder Schadensersatzforderungen. Die Gerichte in München und bundesweit legen bei Schönheitsoperationen strenge Maßstäbe an die ärztliche Aufklärung an.

Medizinrechtliche Beratung in München – Ihre Ansprechpartner für Fettabsaugung und Aufklärung

Unsere Kanzlei mit Sitz in München ist auf das Medizinrecht spezialisiert. Wir vertreten sowohl Patientinnen und Patienten nach fehlerhafter Schönheitsoperation als auch Ärztinnen und Ärzte, die rechtliche Klarheit in ihren Aufklärungsprozessen suchen. Dank unserer Spezialisierung und mehrerer Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht in München bieten wir Ihnen fundierte und lösungsorientierte Unterstützung.

Sie hatten eine Fettabsaugung in München und fühlen sich nicht ausreichend aufgeklärt? Oder benötigen Sie als Praxis rechtssichere Aufklärungsunterlagen? Kontaktieren Sie uns – wir stehen an Ihrer Seite.

Johannes Falch, MBA

Rechtsanwalt
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.)

Zertifizierter Berater Arbeitsrecht für leitende Angestellte/Führungskräfte (VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.)

Lara Knoppik

Rechtsanwältin

Patricia Jaritz, LL.M. (MedR)

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Dipl.-Juristin