Ein gerichtliches Sachverständigengutachten im Arzthaftungsprozess ist ein Gutachten, das von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen bzw. einer Sachverständigen erstellt wird, um im Rahmen eines Rechtsstreits über eine Arzthaftung eine fachkundige Einschätzung der medizinischen Sachlage zu geben. So geht es im Rahmen Arzthaftungsprozess in der Regel darum, ob der behandelnde Arzt bzw. Ärztin einen Fehler gemacht hat, der zu einem Schaden beim Patienten geführt hat.
Das gerichtliche Sachverständigengutachten dient dabei dazu, die medizinischen Fragen zu klären, die für die Entscheidung des Gerichts wichtig sind. Der Sachverständige bzw. die Sachverständige, der bzw. die meist ein erfahrener Arzt bzw. Ärztin oder ein anderer medizinischer Fachmann/Fachfrau ist, prüft, ob der behandelnde Arzt bzw. Ärztin nach den anerkannten medizinischen Standards gehandelt hat und ob die Behandlung korrekt war. Dazu werden insbesondere die Behandlung und ihre Durchführung geprüft, die Diagnose und deren Behandlungsmöglichkeiten bewertet, die Frage erörtert, ob die Folgen der Behandlung als typischerweise möglich oder als direkte Folge eines Behandlungsfehlers anerkannt sind. Das Gutachten ist ein wichtiges Beweismittel im Arzthaftungsprozess und ist zumeist maßgeblich für den Ausgang des Verfahrens. In manchen Fällen können auch mehrere Gutachten eingeholt werden, um die verschiedenen Perspektiven auf die Behandlung oder den Behandlungsfehler zu berücksichtigen.
Die Ablehnung eines gerichtlichen Gutachters bzw. einer Gutachterin kann in bestimmten Situationen erforderlich oder gerechtfertigt sein, wenn der Gutachter oder die Gutachterin aus bestimmten Gründen als nicht objektiv oder geeignet angesehen wird.
Wenn der Gutachter oder die Gutachterin in irgendeiner Weise befangen ist, etwa durch persönliche Beziehungen zu einer der Parteien oder durch anderweitige Interessenkonflikte, kann dies die Objektivität des Gutachtens beeinflussen. Dies könnte auch der Fall sein, wenn der Gutachter oder die Gutachterin selbst in den Fall verwickelt ist oder in der Vergangenheit bereits eine Partei behandelt hat.
Ein Gutachter bzw. eine Gutachterin kann auch dann abgelehnt werden, wenn er bzw. sie nicht die erforderliche Fachkenntnis oder Qualifikation für das spezifische Fachgebiet hat, das für den Fall relevant ist. Wenn beispielsweise der zu begutachtende Bereich sehr spezialisiert ist und der Gutachter oder die Gutachterin keine ausreichende Expertise in diesem Bereich nachweisen kann, könnte die Ablehnung des Gutachters bzw. der Gutachterin gerechtfertigt sein.
Wenn der Gutachter bzw. die Gutachterin in der Vergangenheit Aussagen gemacht hat, die darauf hinweisen, dass er bzw. sie voreingenommen oder nicht neutral ist, kann dies ein Grund für eine Ablehnung sein. Ebenso könnte der Gutachter oder die Gutachterin aufgrund seines bzw. ihres Verhaltens oder seiner unprofessionellen Haltung abgelehnt werden.
Ein Gutachter oder eine Gutachterin, der bzw. die enge Verbindungen zu einer der Parteien hat, könnte als nicht unabhängig angesehen werden. Dies kann dazu führen, dass die Glaubwürdigkeit des Gutachtens in Frage gestellt wird.
Der Gerichtsgutachter bzw. die Gerichtsgutachterin wird durch formelle Antragstellung abgelehnt. Die Ablehnung eines Gutachters bzw. einer Gutachterin muss schriftlich beim zuständigen Gericht beantragt werden. In diesem Antrag sollte genau angegeben werden, aus welchen Gründen der Gutachter oder die Gutachterin für befangen oder ungeeignet gehalten wird. Die Ablehnung ist zu begründen. Der Antrag auf Ablehnung muss fundiert sein und klare Beweise oder Gründe enthalten, warum der Gutachter oder die Gutachterin in diesem Fall nicht geeignet ist. Dies kann beispielsweise durch nachgewiesene Interessenkonflikte, fachliche Mängel oder Hinweise auf Parteilichkeit geschehen. Das Gericht prüft den Antrag auf Ablehnung und entscheidet, ob es den Gutachter bzw. die Gutachterin ablehnt oder den Antrag zurückweist. Sollte der Antrag durch gerichtliche Entscheidung abgelehnt werden, wird der ursprünglich bestellte Gutachter bzw. die die Gutachterin weiterhin tätig sein. Andernfalls wird ein neuer Gutachter oder eine Gutachterin bestimmt.
Die Ablehnung eines Gerichtsgutachters bzw. einer Gerichtsgutachterin kann die Qualität und Objektivität des Verfahrens sicherstellen, insbesondere in Fällen, in denen Zweifel an der Unabhängigkeit oder Qualifikation des Gutachters oder der Gutachterin bestehen. Ein solcher Antrag ist jedoch in jedem Fall substantiiert zu begründen, um eine positive Entscheidung des Gerichts herbeiführen zu können.
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