Die Höhe des Schmerzensgeldes - eine Lotterie?

Schmerzensgeld im Arzt- und Zahnarzthaftungsrecht: Höhe, Einflussfaktoren und internationale Vergleiche

Ein medizinischer Eingriff bringt immer ein gewisses Risiko mit sich. Doch wenn durch ärztliche Fehler vermeidbare Schäden entstehen, stehen Patientinnen und Patienten nicht schutzlos da. Sie haben Anspruch auf Schmerzensgeld – als Ausgleich für körperliches und seelisches Leid.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Schmerzensgeld zusteht, wie hoch es sein kann, warum die Summen in Deutschland relativ niedrig ausfallen und warum es oft keine klaren Prognosen gibt.

Als spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht bieten wir Ihnen gern eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an.

Was ist Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld ist eine Form des immateriellen Schadensersatzes – es soll das Leid kompensieren, das ein Patient aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers, einer falschen Diagnose oder unzureichenden Aufklärung erleidet. Die rechtliche Grundlage bildet § 253 Abs. 2 BGB.

Es geht dabei nicht um wirtschaftliche Schäden (wie Verdienstausfall oder Heilbehandlungskosten), sondern um die Entschädigung für erlittene Schmerzen, Einschränkungen, Operationen und seelische Belastungen.

Exkurs: Warum ist das Schmerzensgeld in Deutschland oft niedriger als in den USA?

Ein häufiger Vorwurf lautet: „Warum bekommt man in den USA Millionenbeträge, während deutsche Gerichte oft nur ein paar tausend Euro zusprechen?“

Die Antwort liegt in den unterschiedlichen Rechtssystemen und gesellschaftlichen Grundhaltungen:

Unterschiedliche Funktionen des Schmerzensgeldes

  • In Deutschland steht die Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion im Vordergrund.
  • In den USA geht es darüber hinaus um eine abschreckende Wirkung („punitive damages“), die den Schädiger bestrafen und andere abschrecken soll.
Haftpflichtversicherungen

  • In Deutschland sind Ärzte pflichtversichert – der Gesetzgeber will hohe Prämien verhindern und damit das Gesundheitssystem finanzierbar halten.
  • In den USA gibt es häufig Jury-Entscheidungen mit emotionalen Erwägungen, was hohe Summen begünstigt.
Fehlende „pain and suffering“-Kultur

  • Das deutsche Recht behandelt das Schmerzensgeld eher nüchtern und zurückhaltend.
  • Die US-amerikanische Gesellschaft ist klagefreudiger und emotionaler in der Bewertung immaterieller Schäden.

Das bedeutet nicht, dass Betroffene in Deutschland keine Ansprüche haben – aber sie müssen wissen, dass es keine Millionenklagen wie im US-Recht gibt.

Warum gibt es in Deutschland keine festen Schmerzensgeldtabellen?

In Deutschland entscheidet jede Richterin bzw. jeder Richter im Einzelfall. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, keine Rechenformeln und auch keine verbindlichen Tabellen. Zwar existieren sogenannte Schmerzensgeldtabellen (z. B. von Hacks/Ring/Böhm oder ADAC), doch diese enthalten lediglich Orientierungswerte aus früheren Urteilen.

Das führt zu:

  • großer Unsicherheit in der Einschätzung der Anspruchshöhe,
  • unterschiedlichen Entscheidungen je nach Gericht und Region,
  • und einem hohen Bedarf an individueller rechtlicher Bewertung.

Daher ist es in unserer anwaltlichen Praxis besonders wichtig, eine präzise Dokumentation des Leidenswegs und eine fundierte medizinisch-juristische Aufbereitung des Falls vorzulegen.

Typische Beispiele für Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern

Hier eine Auswahl von Fallbeispielen aus der gerichtlichen Praxis und unserer Erfahrung:

Fallkonstellation

Gerichtliches Schmerzensgeld

Nach OP: Nerv durchtrennt, dauerhafte Bewegungseinschränkung

18.000 €

Geburtsschaden: Sauerstoffmangel, schwerste Behinderung beim Kind

500.000 € bis 600.000 €

Fehldiagnose Hautkrebs → Tumor unbehandelt → spätere Metastasierung

35.000 €

Vergessener Fremdkörper (Tupfer) im Bauchraum, Folge-OP nötig

12.000 €

Verlorenes Augenlicht nach fehlerhafter Laser-OP

100.000 € bis 150.000 €

Unaufgeklärte Risikobehandlung mit Hirnblutung als Folge

40.000 €

Vertauschung von Patientenakten, falsche Krebstherapie

25.000 €

Wie Sie sehen: Die Spannweite ist groß – von wenigen tausend bis hin zu mehreren hunderttausend Euro. Doch Millionensummen, wie sie in den USA gelegentlich ausgesprochen werden, sind in Deutschland nahezu ausgeschlossen.

Fazit: Schmerzensgeld ist möglich – aber nicht leicht zu prognostizieren

Wer durch ärztliches Fehlverhalten körperlich oder seelisch geschädigt wurde, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Doch:

  • Die genaue Höhe ist im Voraus schwer vorherzusagen.
  • Es gibt keine gesetzlich fixierten Sätze oder Kalkulationsformeln.
  • Jeder Fall ist einzigartig – und hängt entscheidend von der Aufbereitung, den Beweisen und dem Gericht ab.

Deshalb lohnt es sich, frühzeitig juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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Johannes Falch, MBA

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Patricia Jaritz, LL.M. (MedR)

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