Ein medizinischer Eingriff bringt immer ein gewisses Risiko mit sich. Doch wenn durch ärztliche Fehler vermeidbare Schäden entstehen, stehen Patientinnen und Patienten nicht schutzlos da. Sie haben Anspruch auf Schmerzensgeld – als Ausgleich für körperliches und seelisches Leid.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Schmerzensgeld zusteht, wie hoch es sein kann, warum die Summen in Deutschland relativ niedrig ausfallen und warum es oft keine klaren Prognosen gibt.
Als spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht bieten wir Ihnen gern eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an.
Schmerzensgeld ist eine Form des immateriellen Schadensersatzes – es soll das Leid kompensieren, das ein Patient aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers, einer falschen Diagnose oder unzureichenden Aufklärung erleidet. Die rechtliche Grundlage bildet § 253 Abs. 2 BGB.
Es geht dabei nicht um wirtschaftliche Schäden (wie Verdienstausfall oder Heilbehandlungskosten), sondern um die Entschädigung für erlittene Schmerzen, Einschränkungen, Operationen und seelische Belastungen.
Ein häufiger Vorwurf lautet: „Warum bekommt man in den USA Millionenbeträge, während deutsche Gerichte oft nur ein paar tausend Euro zusprechen?“
Die Antwort liegt in den unterschiedlichen Rechtssystemen und gesellschaftlichen Grundhaltungen:
Das bedeutet nicht, dass Betroffene in Deutschland keine Ansprüche haben – aber sie müssen wissen, dass es keine Millionenklagen wie im US-Recht gibt.
In Deutschland entscheidet jede Richterin bzw. jeder Richter im Einzelfall. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, keine Rechenformeln und auch keine verbindlichen Tabellen. Zwar existieren sogenannte Schmerzensgeldtabellen (z. B. von Hacks/Ring/Böhm oder ADAC), doch diese enthalten lediglich Orientierungswerte aus früheren Urteilen.
Daher ist es in unserer anwaltlichen Praxis besonders wichtig, eine präzise Dokumentation des Leidenswegs und eine fundierte medizinisch-juristische Aufbereitung des Falls vorzulegen.
Hier eine Auswahl von Fallbeispielen aus der gerichtlichen Praxis und unserer Erfahrung:
Fallkonstellation | Gerichtliches Schmerzensgeld |
Nach OP: Nerv durchtrennt, dauerhafte Bewegungseinschränkung | 18.000 € |
Geburtsschaden: Sauerstoffmangel, schwerste Behinderung beim Kind | 500.000 € bis 600.000 € |
Fehldiagnose Hautkrebs → Tumor unbehandelt → spätere Metastasierung | 35.000 € |
Vergessener Fremdkörper (Tupfer) im Bauchraum, Folge-OP nötig | 12.000 € |
Verlorenes Augenlicht nach fehlerhafter Laser-OP | 100.000 € bis 150.000 € |
Unaufgeklärte Risikobehandlung mit Hirnblutung als Folge | 40.000 € |
Vertauschung von Patientenakten, falsche Krebstherapie | 25.000 € |
Wie Sie sehen: Die Spannweite ist groß – von wenigen tausend bis hin zu mehreren hunderttausend Euro. Doch Millionensummen, wie sie in den USA gelegentlich ausgesprochen werden, sind in Deutschland nahezu ausgeschlossen.
Wer durch ärztliches Fehlverhalten körperlich oder seelisch geschädigt wurde, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Doch:
Deshalb lohnt es sich, frühzeitig juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Sie vermuten einen Behandlungsfehler?
Sie leiden unter dauerhaften gesundheitlichen Folgen oder seelischer Belastung?
Dann lassen Sie sich beraten – unverbindlich und kostenlos. Wir prüfen Ihre medizinischen Unterlagen, beraten Sie ehrlich zu den Erfolgsaussichten und klären, ob ein Schmerzensgeldanspruch besteht.
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