Für Ärztinnen und Ärzte ist es längst Realität: Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer fahrlässigen Körperverletzung, eines Behandlungsfehlers oder eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz kann schnell existenzbedrohend werden – auch ohne schuldhaftes Verhalten. Der medizinische Alltag ist komplex, Fehlerquellen sind trotz größter Sorgfalt nicht auszuschließen. Ein Verdacht reicht oft aus, damit die Strafverfolgungsbehörden tätig werden.
In solchen Fällen ist es essenziell, über einen spezialisierten Strafrechtsschutz im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung zu verfügen – denn die Kosten und Risiken eines Ermittlungsverfahrens werden häufig unterschätzt.
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen medizinisch Tätige verläuft selten schnell oder unkompliziert. Ganz im Gegenteil:
Die Kosten für eine solche Verteidigung sind beträchtlich. Hochqualifizierte Fachanwaltskanzleien rechnen ihre Tätigkeit angemessen nach Aufwand oder im Rahmen von Honorarvereinbarungen ab. Die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) decken den realen Einsatz oft nicht ab – gerade bei medizinischen Spezialverfahren.
Wichtig: Die Staatskasse erstattet im Ermittlungsverfahren keine Kosten, auch nicht bei Einstellung des Verfahrens. Das bedeutet: Ohne Strafrechtsschutz tragen Sie das gesamte finanzielle Risiko selbst.
Viele Ärztinnen und Ärzte verlassen sich auf pauschale Berufsrechtsschutzversicherungen – doch diese reichen oft nicht aus:
Deshalb ist es entscheidend, eine auf medizinische Berufsträger zugeschnittene Strafrechtsschutzversicherung zu wählen – idealerweise mit einer sogenannten spezialstrafrechtlichen Komponente.
Unsere Kanzlei verfügt über ausgewiesene Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht und Versicherungsrecht. Wir vertreten Ärztinnen und Ärzte bundesweit – sowohl in Ermittlungsverfahren als auch bei der Durchsetzung des Deckungsschutzes gegenüber der Rechtsschutzversicherung.
Was wir konkret für Sie tun:
Wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist schnelles und rechtssicheres Handeln erforderlich. In dieser Situation ist es entscheidend, nicht auf von der Versicherung empfohlene oder zugewiesene Anwältinnen oder Anwälte zu vertrauen. Diese sind häufig nicht auf Medizinrecht spezialisiert, und ihre Nähe zur Versicherung kann eine unabhängige, konsequente Interessenvertretung erheblich beeinträchtigen.
Die Kanzlei Falch & Partner steht Ärztinnen und Ärzten in solchen Fällen mit klarer Spezialisierung und Unabhängigkeit zur Seite. Wir setzen Ihre Deckungsansprüche gegen den Versicherer durch und verteidigen Sie im Ermittlungsverfahren mit medizinrechtlicher Fachkenntnis und langjähriger Erfahrung – diskret, durchsetzungsstark und effizient.
Vertrauen Sie auf Fachkompetenz und Unabhängigkeit – damit Sie sich auf Ihre ärztliche Tätigkeit konzentrieren können.
Rechtsanwalt
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.)
Zertifizierter Berater Arbeitsrecht für leitende Angestellte/Führungskräfte (VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.)
Rechtsanwältin
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