Geraten Ärzte, Pflegekräfte oder medizinische Einrichtungen wie Praxen und Kliniken ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen, steht häufig mehr auf dem Spiel als nur ein Strafverfahren. Es geht um die berufliche Existenz, um Approbation, Zulassung und den guten Ruf. In solchen Situationen ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht mit strafrechtlicher Erfahrung unverzichtbar – denn hier sind Spezialkenntnisse gefragt, die über die klassische Strafverteidigung hinausgehen.
Strafrechtliche Vorwürfe gegen medizinisches Personal betreffen nicht selten Sachverhalte wie fahrlässige Körperverletzung, Abrechnungsbetrug, unterlassene Hilfeleistung oder Verstöße gegen das Arzneimittelrecht. Diese Verfahren zeichnen sich durch eine hohe fachliche und rechtliche Komplexität aus. Die strafrechtliche Beurteilung ärztlicher oder pflegerischer Maßnahmen erfordert nicht nur juristisches Wissen, sondern auch tiefgreifende Kenntnisse medizinischer Standards, Berufsordnungen und der Organisation im Gesundheitswesen.
Fehleinschätzungen durch Ermittlungsbehörden sind keine Seltenheit – umso wichtiger ist es, dass die Verteidigung hier mit medizinrechtlichem Know-how ansetzt und die spezifischen Rahmenbedingungen des Gesundheitssektors kennt.
Die Besonderheit eines Fachanwalts für Medizinrecht liegt in der Kombination aus strafrechtlicher Erfahrung und tiefem Verständnis für das Gesundheitswesen. Diese doppelte Expertise ermöglicht eine maßgeschneiderte, interdisziplinäre Verteidigungsstrategie, etwa durch:
Viele Ärzte und Angehörige medizinischer Berufe verfügen über spezielle Strafrechtsschutzversicherungen und Berufsrechtsschutzversicherungen, die Kosten einer strafrechtlichen Verteidigung abdecken. Allerdings zeigt die Praxis: Ohne juristisch fundiertes Vorgehen gegenüber dem Versicherer drohen Ablehnungen oder Leistungslücken.
Ein erfahrener Fachanwalt weiß, wie Deckungsschutz korrekt beantragt wird, welche Informationen wann und wie weitergegeben werden dürfen – und wie sich Fallstricke vermeiden lassen. So stellen wir sicher, dass Ihr Versicherungsschutz auch tatsächlich greift und Ihre Verteidigung nicht an finanziellen Hürden scheitert.
Ein klassischer Strafverteidiger kann nicht leisten, was ein Fachanwalt für Medizinrecht mit Fokus auf Arztstrafrecht bietet: Das Verständnis für medizinische Behandlungsstandards, Abrechnungsmechanismen, Dokumentationspflichten und interne Abläufe in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Genau hier liegt der entscheidende Vorteil: in der Fähigkeit, Sachverhalte aus der Praxis richtig einzuordnen und effektiv zu verteidigen.
Nur wer auch die medizinrechtlichen Spielräume, sozialrechtlichen Grundlagen und berufsrechtlichen Anforderungen kennt, kann gezielt und erfolgreich im Strafverfahren agieren.
Vertrauen Sie auf die Erfahrung von Rechtsanwalt Johannes Falch, MBA, Fachanwalt für Medizinrecht mit besonderer Spezialisierung im Arztstrafrecht. Herr Falch war zu Beginn seiner anwaltlichen Laufbahn selbst als Strafrichter tätig und bringt daher wertvolle Erfahrung aus beiden Welten mit: Klassische Strafverteidigung und hochspezialisiertes Medizinrecht. Seit vielen Jahren berät und verteidigt er erfolgreich Ärztinnen, Ärzte, Zahnärzte, Klinikleitungen und weitere Angehörige medizinischer Berufe.
Diese Kombination macht ihn zum idealen Ansprechpartner bei strafrechtlichen Vorwürfen im Gesundheitswesen.
Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten haben, bereits von einem Ermittlungsverfahren wissen oder präventiv rechtliche Risiken prüfen möchten, zögern Sie nicht:
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit unserer Kanzlei auf. Wir bieten Ihnen eine vertrauliche und kompetente Ersteinschätzung – diskret, lösungsorientiert und mit Fokus auf Ihre berufliche Zukunft.
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Zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.)
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