Strafverteidigung der medizinischen Leistungserbringer

Strafrechtliche Ermittlungen im Gesundheitswesen – weshalb Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht brauchen

Geraten Ärzte, Pflegekräfte oder medizinische Einrichtungen wie Praxen und Kliniken ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen, steht häufig mehr auf dem Spiel als nur ein Strafverfahren. Es geht um die berufliche Existenz, um Approbation, Zulassung und den guten Ruf. In solchen Situationen ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht mit strafrechtlicher Erfahrung unverzichtbar – denn hier sind Spezialkenntnisse gefragt, die über die klassische Strafverteidigung hinausgehen.

Strafverfahren im medizinischen Bereich – hochkomplexe Konstellationen

Strafrechtliche Vorwürfe gegen medizinisches Personal betreffen nicht selten Sachverhalte wie fahrlässige Körperverletzung, Abrechnungsbetrug, unterlassene Hilfeleistung oder Verstöße gegen das Arzneimittelrecht. Diese Verfahren zeichnen sich durch eine hohe fachliche und rechtliche Komplexität aus. Die strafrechtliche Beurteilung ärztlicher oder pflegerischer Maßnahmen erfordert nicht nur juristisches Wissen, sondern auch tiefgreifende Kenntnisse medizinischer Standards, Berufsordnungen und der Organisation im Gesundheitswesen.

Fehleinschätzungen durch Ermittlungsbehörden sind keine Seltenheit – umso wichtiger ist es, dass die Verteidigung hier mit medizinrechtlichem Know-how ansetzt und die spezifischen Rahmenbedingungen des Gesundheitssektors kennt.

Was ein Fachanwalt für Medizinrecht konkret für Sie leistet

Die Besonderheit eines Fachanwalts für Medizinrecht liegt in der Kombination aus strafrechtlicher Erfahrung und tiefem Verständnis für das Gesundheitswesen. Diese doppelte Expertise ermöglicht eine maßgeschneiderte, interdisziplinäre Verteidigungsstrategie, etwa durch:

  • Prüfung medizinrechtlicher Grundlagen und Einordnung strafrechtlicher Risiken
  • Verteidigung mit Blick auf Approbation, Kassenzulassung und Berufsrecht
  • Professionelle Kommunikation mit Ärztekammer, KV, Behörden oder Versicherern
  • Strategische Vermeidung berufsrechtlicher Konsequenzen bereits im Ermittlungsstadium
  • Umfassende Kenntnisse im Abrechnungsrecht, insbesondere bei GOÄ, EBM, Honorarbescheiden oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Rechtsschutzversicherung für Ärzte – nur mit dem richtigen Vorgehen hilfreich

Viele Ärzte und Angehörige medizinischer Berufe verfügen über spezielle Strafrechtsschutzversicherungen und Berufsrechtsschutzversicherungen, die Kosten einer strafrechtlichen Verteidigung abdecken. Allerdings zeigt die Praxis: Ohne juristisch fundiertes Vorgehen gegenüber dem Versicherer drohen Ablehnungen oder Leistungslücken.

Ein erfahrener Fachanwalt weiß, wie Deckungsschutz korrekt beantragt wird, welche Informationen wann und wie weitergegeben werden dürfen – und wie sich Fallstricke vermeiden lassen. So stellen wir sicher, dass Ihr Versicherungsschutz auch tatsächlich greift und Ihre Verteidigung nicht an finanziellen Hürden scheitert.

Allgemeine Strafverteidigung reicht nicht aus – medizinrechtliche Expertise ist entscheidend

Ein klassischer Strafverteidiger kann nicht leisten, was ein Fachanwalt für Medizinrecht mit Fokus auf Arztstrafrecht bietet: Das Verständnis für medizinische Behandlungsstandards, Abrechnungsmechanismen, Dokumentationspflichten und interne Abläufe in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Genau hier liegt der entscheidende Vorteil: in der Fähigkeit, Sachverhalte aus der Praxis richtig einzuordnen und effektiv zu verteidigen.

Nur wer auch die medizinrechtlichen Spielräume, sozialrechtlichen Grundlagen und berufsrechtlichen Anforderungen kennt, kann gezielt und erfolgreich im Strafverfahren agieren.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Falch, MBA – spezialisiert auf Arztstrafrecht

Vertrauen Sie auf die Erfahrung von Rechtsanwalt Johannes Falch, MBA, Fachanwalt für Medizinrecht mit besonderer Spezialisierung im Arztstrafrecht. Herr Falch war zu Beginn seiner anwaltlichen Laufbahn selbst als Strafrichter tätig und bringt daher wertvolle Erfahrung aus beiden Welten mit: Klassische Strafverteidigung und hochspezialisiertes Medizinrecht. Seit vielen Jahren berät und verteidigt er erfolgreich Ärztinnen, Ärzte, Zahnärzte, Klinikleitungen und weitere Angehörige medizinischer Berufe.

Diese Kombination macht ihn zum idealen Ansprechpartner bei strafrechtlichen Vorwürfen im Gesundheitswesen.

Jetzt vertrauliche Ersteinschätzung vereinbaren

Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten haben, bereits von einem Ermittlungsverfahren wissen oder präventiv rechtliche Risiken prüfen möchten, zögern Sie nicht:

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit unserer Kanzlei auf. Wir bieten Ihnen eine vertrauliche und kompetente Ersteinschätzung – diskret, lösungsorientiert und mit Fokus auf Ihre berufliche Zukunft.

Johannes Falch, MBA

Rechtsanwalt
Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.)

Zertifizierter Berater Arbeitsrecht für leitende Angestellte/Führungskräfte (VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.)

Lara Knoppik

Rechtsanwältin

Patricia Jaritz, LL.M. (MedR)

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Dipl.-Juristin