Was ist ein zahnärztlicher Behandlungsfehler?

Zahnärztlicher Behandlungsfehler- Definition und Grundlagen

Zahnärztliche Eingriffe erfordern präzises fachliches Wissen, Sorgfalt und Erfahrung. Wird gegen diese Grundsätze verstoßen, kann ein zahnärztlicher Behandlungsfehler mit schwerwiegenden gesundheitlichen und ästhetischen Folgen entstehen. Patienten haben in solchen Fällen Anspruch auf rechtliche Aufklärung, Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld.

Ein zahnärztlicher Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine zahnmedizinische Maßnahme nicht dem zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden Facharztstandard entspricht – also dem, was ein durchschnittlich qualifizierter Zahnarzt unter Berücksichtigung des aktuellen medizinischen Wissens, der geltenden Leitlinien und der konkreten Umstände hätte tun müssen.

Wichtig: Nicht jede missglückte Zahnbehandlung ist automatisch ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob der behandelnde Zahnarzt vom anerkannten Standard seiner Fachrichtung abgewichen ist.

Der zahnärztliche Facharztstandard – Maßstab für jede Zahnbehandlung

Der Facharztstandard in der Zahnmedizin gibt vor, wie ein erfahrener Zahnarzt in vergleichbarer Situation handeln muss. Er basiert auf:

  • dem wissenschaftlichen Stand der Zahnmedizin (z. B. Kieferorthopädie, Implantologie, Endodontie),
  • Leitlinien zahnärztlicher Fachgesellschaften,
  • bewährten Behandlungsverfahren,
  • sowie praxisüblichen Diagnostik- und Therapieschritten.

Die Rechtsprechung prüft bei zahnärztlichen Behandlungsfehlern stets, ob die konkrete Maßnahme mit dem zu erwartenden Verhalten eines gewissenhaften Zahnarztes übereinstimmt. Abweichungen davon können haftungsrechtlich relevant sein.

Typische zahnärztliche Behandlungsfehler

Zahnärztliche Fehler treten in vielen Behandlungsbereichen auf – oft mit gravierenden und langfristigen Folgen. Typische Beispiele sind:

  • Fehlerhafte Implantatsetzung
    ➝ unzureichende Planung, mangelhafte Röntgendiagnostik, Nervenverletzung
  • Fehler bei der Wurzelbehandlung (Endodontie)
    ➝ unvollständige Aufbereitung, übersehene Wurzelkanäle, unsterile Verfahren
  • Prothetische Mängel
    ➝ schlecht sitzende Kronen, Brücken oder Prothesen, die zu Fehlbelastungen führen
  • Kieferorthopädische Fehlsteuerung
    ➝ falsche Indikationsstellung, ungenaue Apparaturen, bleibende Zahnfehlstellungen
  • Aufklärungsfehler
    ➝ fehlende oder unzureichende Information über Risiken, Alternativen oder Heilungschancen
  • Nicht indizierte Zahnextraktionen
    ➝ unnötiger Zahnverlust durch vorschnelle Entscheidung

Ihre Ansprüche bei einem zahnärztlichen Behandlungsfehler

Wird durch einen Fehler in der Zahnbehandlung ein gesundheitlicher Schaden verursacht, stehen dem Patienten rechtliche Ansprüche zu:

  • Schmerzensgeld für körperliche und seelische Beeinträchtigungen
  • Schadensersatz, etwa für Nachbehandlungen, Verdienstausfall oder Prothesen
  • Kostenübernahme für Gutachten und Zweitmeinungen

Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast um – das heißt: Es ist nicht mehr der Patient, der nachweisen muss, dass der Fehler den Schaden verursacht hat, sondern der Zahnarzt muss beweisen, dass sein Verhalten korrekt war.

Warum zahnärztliche Fehler oft lange unentdeckt bleiben

Viele zahnärztliche Behandlungsfehler zeigen sich nicht sofort. Erst nach Wochen oder Monaten treten Beschwerden, Entzündungen oder funktionelle Probleme auf. Oft fehlen Patienten dann aussagekräftige Unterlagen oder es steht Aussage gegen Aussage.

Unser Tipp: Warten Sie nicht zu lange – dokumentieren Sie Beschwerden, holen Sie eine zweite Meinung ein und lassen Sie sich rechtlich beraten.

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Johannes Falch, MBA

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