In der Praxis gibt es zahlreiche Fälle, in denen der Versicherungsnehmer nicht selbst die versicherte Person oder der wirtschaftlich Begünstigte ist. Ob im gewerblichen Bereich (z. B. Transportunternehmen, Spediteure) oder bei Alltagsversicherungen (z. B. Kfz-Versicherung auf den Halter, aber zugunsten des Fahrers) – Versicherungen für fremde Rechnung nach § 43 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) spielen eine zentrale Rolle.
Eine Versicherung für fremde Rechnung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen, aber für das Interesse einer anderen Person abschließt. Diese „andere Person“ – der sogenannte Versicherte oder Begünstigte – ist wirtschaftlich betroffen, wenn der Versicherungsfall eintritt.
In der gerichtlichen Praxis kommt es oft zu Verwirrung, wenn es darum geht, wer klagen darf (Prozessführungsbefugnis).
Die Versicherung für fremde Rechnung gemäß § 43 VVG betrifft eine Konstellation mit drei Akteuren:
Im Schadensfall stellt sich die zentrale Frage:
Aktivlegitimiert ist die versicherte Person, ihm stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu. Die Frage ist, wer prozessführungsbefugt ist, wer also im eigenen Namen ein fremdes Recht geltend machen kann.
Im Ausgangspunkt ist der Versicherungsnehmer prozessführungsbefugt, denn:
Er kann also jederzeit klagen, auch wenn er wirtschaftlich nicht selbst betroffen ist. Er handelt dann als formeller Anspruchsinhaber, etwa bei einer Transportversicherung, die zugunsten des Warenempfängers abgeschlossen wurde.
In seltenen Konstellationen stellt sich die Frage, ob die versicherte Person dennoch nicht klagen darf, etwa wenn:
Kfz-Versicherung: Das Fahrzeug ist auf den Halter versichert, gefahren wird es jedoch regelmäßig von Dritten, z. B. Familienangehörigen.
Der Eigentümer versichert das Gebäude, der Mieter ist wirtschaftlich betroffen bei z. B. Feuer- oder Leitungswasserschäden. Auch der Mieter kann berechtigt sein, Ansprüche geltend zu machen, wenn er ein eigenes versichertes Interesse nachweisen kann.
Hausratversicherung: Eltern versichern den Hausrat in einer Wohnung, in der ihr volljähriges Kind lebt – bei Diebstahl kann das Kind das wirtschaftlich interessierte Subjekt sein.
Unfallversicherung für Mitarbeiter: Ein Unternehmen schließt Policen auf eigene Rechnung, aber zugunsten einzelner Beschäftigter ab.
Ein Klassiker: Der Verkäufer versichert Ware für den Käufer. Bei Transportschäden kann der Käufer als Versicherter direkt gegen den Versicherer klagen.
Hier wird z. B. eine Lebensversicherung zugunsten eines Dritten abgeschlossen (etwa durch ein Unternehmen für einen Geschäftsführer). Der Begünstigte hat Prozessführungsbefugnis, sobald die Bezugsberechtigung unwiderruflich festgelegt wurde.
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