
Versicherer stellen die Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung oft überraschend mit der Behauptung ein, der Versicherungsnehmer (VN) sei nun berufsunfähig. Das hat weitreichende Konsequenzen: Wird die Berufsunfähigkeit festgestellt, endet der Anspruch auf Krankentagegeld – dauerhaft.
Zeitgleich unterbreiten viele Versicherer das vermeintlich faire Angebot, die Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln. Dieses Angebot erscheint harmlos – birgt aber erhebliche Risiken für den VN.
Wichtig: Wer die Umstellung ohne Vorbehalt akzeptiert, trägt künftig selbst die Beweislast dafür, nicht berufsunfähig zu sein. Das kehrt das rechtliche Prinzip um und verschlechtert die Position des Versicherten erheblich.
Der richtige Weg: Annahme nur unter Vorbehalt
Nehmen Sie das Angebot zur Umstellung nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt an, dass tatsächlich Berufsunfähigkeit nach den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben besteht.
Eine solche Erklärung wahrt Ihre Rechte, ohne den Versicherungsschutz vorschnell aufzugeben. Zudem können Sie sich auf die aktuelle Rechtsprechung berufen:
„Wird Berufsunfähigkeit nicht nachgewiesen, besteht der Anspruch auf Krankentagegeld fort – die Umstellung auf Anwartschaft läuft dann ins Leere.“
(OLG Nürnberg, Beschluss v. 21.09.2023 – Az. 8 U 1280/23)
Mit einer Annahme unter Vorbehalt erklären Sie unmissverständlich, dass:
Wir prüfen die Entscheidung des Versicherers und formulieren für Sie eine rechtlich einwandfreie Annahmeerklärung unter Vorbehalt – inklusive Hinweis auf relevante Rechtsprechung und Sicherung Ihrer Ansprüche.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir schützen Ihre Rechte gegenüber dem Versicherer – professionell, erfahren und auf Augenhöhe.
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