Vorsicht vor Angebot auf Umstellung des Krankentagegeldvertrages

Krankentagegeld endet wegen angeblicher Berufsunfähigkeit? Warum das Angebot auf eine Anwartschaftsversicherung keine gute Lösung ist.

Versicherer stellen die Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung oft überraschend mit der Behauptung ein, der Versicherungsnehmer (VN) sei nun berufsunfähig. Das hat weitreichende Konsequenzen: Wird die Berufsunfähigkeit festgestellt, endet der Anspruch auf Krankentagegeld – dauerhaft.

Strategisches Angebot: Umstellung auf eine Anwartschaft

Zeitgleich unterbreiten viele Versicherer das vermeintlich faire Angebot, die Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln. Dieses Angebot erscheint harmlos – birgt aber erhebliche Risiken für den VN.

Wichtig: Wer die Umstellung ohne Vorbehalt akzeptiert, trägt künftig selbst die Beweislast dafür, nicht berufsunfähig zu sein. Das kehrt das rechtliche Prinzip um und verschlechtert die Position des Versicherten erheblich.

Der richtige Weg: Annahme nur unter Vorbehalt

Als spezialisierte Kanzlei für Versicherungsrecht raten wir:

Nehmen Sie das Angebot zur Umstellung nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt an, dass tatsächlich Berufsunfähigkeit nach den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben besteht.

Eine solche Erklärung wahrt Ihre Rechte, ohne den Versicherungsschutz vorschnell aufzugeben. Zudem können Sie sich auf die aktuelle Rechtsprechung berufen:

„Wird Berufsunfähigkeit nicht nachgewiesen, besteht der Anspruch auf Krankentagegeld fort – die Umstellung auf Anwartschaft läuft dann ins Leere.“
(OLG Nürnberg, Beschluss v. 21.09.2023 – Az. 8 U 1280/23)

Kein Verzicht, kein Anerkenntnis

Mit einer Annahme unter Vorbehalt erklären Sie unmissverständlich, dass:

  • kein Anerkenntnis einer Berufsunfähigkeit erfolgt,
  • kein Verzicht auf bestehende Ansprüche aus der ursprünglichen Krankentagegeldversicherung erklärt wird,
  • alle Rechte vorbehalten bleiben – insbesondere Nachzahlungen und Fortführung des Versicherungsschutzes.

Unser Rat als Fachanwaltskanzlei

Wir prüfen die Entscheidung des Versicherers und formulieren für Sie eine rechtlich einwandfreie Annahmeerklärung unter Vorbehalt – inklusive Hinweis auf relevante Rechtsprechung und Sicherung Ihrer Ansprüche.

Zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir schützen Ihre Rechte gegenüber dem Versicherer – professionell, erfahren und auf Augenhöhe.

Dr. iur. Rasso Graber, LL.M. (EUR.)

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Nagihan Kaplan

Rechtsanwältin