Was kann ich tun, wenn der private Krankenversicherer den (Kranken-)Versicherungsvertrag anficht?

Anfechtung durch den Krankenversicherer – Was bedeutet das?

Immer wieder kommt es vor, dass private Krankenversicherer (PKV) den Versicherungsvertrag anfechten, oft viele Jahre nach Vertragsabschluss. Die Begründung: Der Versicherungsnehmer habe beim Antrag vorsätzlich oder arglistig falsche Angaben gemacht, etwa zu Vorerkrankungen, Arztbesuchen oder Medikamenteneinnahmen.

Diese Anfechtung führt im Ernstfall zur kompletten Rückabwicklung des Vertrags – der Versicherer zahlt keine Leistungen, bereits gezahlte Beträge werden ggf. zurückgefordert. Für Betroffene bedeutet das: Kein Versicherungsschutz mehr und das Risiko, plötzlich ohne Absicherung dazustehen – mit gravierenden gesundheitlichen und finanziellen Folgen.

Voraussetzungen für eine wirksame Anfechtung

Ein Versicherer kann einen privaten Krankenversicherungsvertrag nur unter engen Voraussetzungen anfechten:

  1. Arglistige Täuschung (§ 123 BGB): Der Versicherer muss beweisen, dass der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss bewusst falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat – z. B. das Verschweigen einer chronischen Krankheit.
  2. Kausalität der Täuschung: Die Angaben müssen für die Entscheidung des Versicherers wesentlich gewesen sein. Hätte er den Vertrag bei wahrheitsgemäßen Angaben nicht oder nur zu anderen Bedingungen geschlossen, ist das Kriterium erfüllt.
  3. Beweislast beim Versicherer: Der Nachweis arglistiger Täuschung liegt beim Versicherer. Dies ist in der Praxis schwierig – dennoch versuchen viele Versicherer, über standardisierte Nachfragen oder Recherchen im Gesundheitsbereich Argumente zu sammeln.

Häufige Auslöser: Nachprüfungen bei Leistungsanträgen

Viele Anfechtungen erfolgen erst bei der Beantragung kostspieliger Leistungen, wie stationärer Klinikaufenthalte oder langwieriger Therapien. Der Versicherer durchleuchtet dann rückwirkend die Angaben im Antrag – teilweise mit Hilfe von Auskünften behandelnder Ärzte oder Recherchen in alten Patientenakten.

Was Sie tun können – und warum ein Fachanwalt entscheidend ist

Wenn Ihr Versicherer den Vertrag anficht, ist schnelles und fachkundiges Handeln entscheidend. Lassen Sie sich keinesfalls einschüchtern. In vielen Fällen sind die Anfechtungen juristisch nicht haltbar, weil:

  1. die behauptete Täuschung gar nicht arglistig war,
  2. es an der erforderlichen Beweisführung mangelt oder
  3. der Versicherer unzulässige Auskünfte eingeholt hat.

Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt die taktischen Vorgehensweisen der PKV und kann sofort gegensteuern. Dazu gehören:

  1. Prüfung der Anfechtungserklärung auf formale und materielle Fehler,
  2. Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Versicherer,
  3. ggf. Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens oder außergerichtlicher Vergleich.

Ihre Rechte – Unsere Unterstützung

Die Anfechtung eines Krankenversicherungsvertrags ist für Versicherte eine Ausnahmesituation – aber kein Schicksal. Unsere Kanzlei, spezialisiert auf Versicherungsrecht, begleitet Sie mit juristischer Expertise und langjähriger Erfahrung durch alle Schritte:

  1. Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen und Anfechtungserklärung
  2. Kommunikation mit dem Versicherer übernehmen wir
  3. Wenn nötig: gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Warten Sie nicht, bis Fristen ablaufen – wenden Sie sich jetzt an uns!

Dr. iur. Rasso Graber, LL.M. (EUR.)

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Nagihan Kaplan

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