Immer wieder kommt es vor, dass private Krankenversicherer (PKV) den Versicherungsvertrag anfechten, oft viele Jahre nach Vertragsabschluss. Die Begründung: Der Versicherungsnehmer habe beim Antrag vorsätzlich oder arglistig falsche Angaben gemacht, etwa zu Vorerkrankungen, Arztbesuchen oder Medikamenteneinnahmen.
Diese Anfechtung führt im Ernstfall zur kompletten Rückabwicklung des Vertrags – der Versicherer zahlt keine Leistungen, bereits gezahlte Beträge werden ggf. zurückgefordert. Für Betroffene bedeutet das: Kein Versicherungsschutz mehr und das Risiko, plötzlich ohne Absicherung dazustehen – mit gravierenden gesundheitlichen und finanziellen Folgen.
Ein Versicherer kann einen privaten Krankenversicherungsvertrag nur unter engen Voraussetzungen anfechten:
Viele Anfechtungen erfolgen erst bei der Beantragung kostspieliger Leistungen, wie stationärer Klinikaufenthalte oder langwieriger Therapien. Der Versicherer durchleuchtet dann rückwirkend die Angaben im Antrag – teilweise mit Hilfe von Auskünften behandelnder Ärzte oder Recherchen in alten Patientenakten.
Wenn Ihr Versicherer den Vertrag anficht, ist schnelles und fachkundiges Handeln entscheidend. Lassen Sie sich keinesfalls einschüchtern. In vielen Fällen sind die Anfechtungen juristisch nicht haltbar, weil:
Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt die taktischen Vorgehensweisen der PKV und kann sofort gegensteuern. Dazu gehören:
Die Anfechtung eines Krankenversicherungsvertrags ist für Versicherte eine Ausnahmesituation – aber kein Schicksal. Unsere Kanzlei, spezialisiert auf Versicherungsrecht, begleitet Sie mit juristischer Expertise und langjähriger Erfahrung durch alle Schritte:
Warten Sie nicht, bis Fristen ablaufen – wenden Sie sich jetzt an uns!
Rechtsanwalt
Partner
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Rechtsanwältin