Warum ist im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht eine kombinierte Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand so wichtig?

Erbfälle sind komplex – rechtlich wie steuerlich

Das Erbrecht zählt zu den anspruchsvollsten Bereichen des Zivilrechts. Denn mit dem Tod eines Menschen stellen sich nicht nur persönliche, sondern auch zahlreiche rechtliche und steuerliche Fragen: Wer erbt was? Wie werden Pflichtteilsansprüche behandelt? Welche Steuerlast droht – und lässt sich diese minimieren?

Die Antworten auf diese Fragen sind eng miteinander verknüpft. Wer hier ausschließlich auf juristische oder nur auf steuerliche Beratung setzt, riskiert, wesentliche Aspekte zu übersehen – mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen.

Grenzen der Einzelberatung: Warum Fachanwalt oder Steuerberater allein oft nicht genügen

Ein Fachanwalt für Erbrecht kennt sich hervorragend mit Testamentsgestaltung, Erbfolge und Pflichtteilsrecht aus. Doch ohne steuerliche Expertise bleibt häufig verborgen, welche erbschaftsteuerlichen Belastungen lauern – oder wie sie sich vermeiden ließen. Ein Steuerberater wiederum kann die steuerliche Seite bewerten, aber keine rechtsverbindlichen Erbregelungen gestalten oder im Streitfall vor Gericht vertreten.

Typische Risiken einseitiger Beratung:

  • Unnötige Steuerlasten: Formell korrekte Testamente ohne steuerliche Strukturierung führen oft zu vermeidbaren Erbschaftsteuerzahlungen.
  • Wertlose Gestaltungen: Steuerlich optimierte Übertragungen können zivilrechtlich angreifbar oder nicht durchsetzbar sein.
  • Rechtsunsicherheit im Streitfall: Ohne rechtlichen Beistand drohen langwierige Erbstreitigkeiten oder fehlerhafte Auseinandersetzungen.

Die Lösung: Interprofessionelle Kanzleien mit Doppelkompetenz

Eine Kanzlei, die sowohl über Fachanwaltschaft für Erbrecht als auch über steuerliche Beratungskompetenz verfügt, bietet einen klaren Vorteil: Gestaltung und Durchsetzung aus einer Hand. Mandantinnen und Mandanten profitieren von einer ganzheitlichen, strategischen Betreuung – von der ersten Planung bis zur abschließenden Umsetzung.

Vorteile der integrierten Beratung:
  • Optimale Nachlassgestaltung: Testament, Erbvertrag oder Schenkung werden rechtssicher und steuerlich klug strukturiert.
  • Vermögensschutz und Steuervermeidung: Nutzung von Freibeträgen, Gestaltung von Nießbrauchsrechten, rechtzeitige Übertragungen – alles abgestimmt aus einer Quelle.
  • Effiziente Abwicklung: Ob beim Finanzamt oder vor Gericht – die Kanzlei übernimmt alle Schnittstellen und schützt Ihre Interessen konsequent.
  • Konfliktprävention: Durchdachte Regelungen beugen Erbstreitigkeiten vor – oder bieten juristisch belastbare Lösungen im Konfliktfall.

Unternehmensnachfolge: Ein Spezialfall mit hoher Komplexität

Besonders bei der Übertragung von Unternehmensanteilen oder Betrieben im Erbfall ist interdisziplinäre Expertise unerlässlich. Hier müssen zivilrechtliche Vorgaben (Gesellschaftsrecht, Pflichtteilsschutz) mit steuerlichen Regelungen (z. B. Verschonungsabschlag, Entnahmebesteuerung) perfekt zusammenspielen.

Eine interprofessionelle Kanzlei kann solche Fälle ganzheitlich bewerten und wirtschaftlich optimale Lösungen entwickeln – damit der Betrieb gesichert und die Steuerlast minimal bleibt.

Fazit: Für Ihre Erbregelung zählt ganzheitliche Kompetenz

Ob Vermögensweitergabe im Familienkreis, Unternehmensnachfolge oder Absicherung im Erbfall – die Herausforderungen im Erbrecht verlangen nach mehr als einem Spezialisten.

Vertrauen Sie auf eine Kanzlei, die sowohl rechtlich fundiert berät als auch steuerlich optimiert gestaltet. Denn nur die Kombination aus juristischem und steuerlichem Know-how garantiert Ihnen Lösungen, die sicher, wirtschaftlich und zukunftsorientiert sind.

Michael Heinz, Diplom-Kaufmann (Univ.)

Steuerberater
Diplom-Kaufmann (Univ.)
Partner
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)

Daniela Braig

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Wirtschaftsmediatorin

Dr. oec. publ. Christian Baretti

Steuerberater
Diplom-Volkswirt
Partner
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)