Die Bundesregierung hat am 14.9.2022 beschlossen, die aktuell bestehenden Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2022 zu verlängern.
Hintergrund: Die ursprünglich bis zum 30.9.2022 befristete Kurzarbeitergeldzugangsverordnung ermöglicht einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Nun hat die Bundesregierung den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2022 verlängert.
In der „Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung“ ist geregelt, dass
Hinwies: Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 27.9.2022 in Kraft getreten.