Aktuelles

Unser Rechtstipp: rechtswidrige Kündigungen von alten Bausparverträgen

Derzeit kündigen Bausparkassen eine Vielzahl von älteren Bausparverträgen. Dies ist für den Kunden in der Regel von Nachteil, da solche Verträge als Geldanlage durchaus attraktiv sind. So erzielen Bausparverträge, die vor gut 20 Jahren geschlossen wurden, etwa Zinsen um die drei Prozent. Solche Renditen sind heute weder mit Tagesgeld, Festgeld noch mit Staatsanleihen zu erzielen.

In der aktuellen Niedrigzinsphase haben die Bausparkassen mit diesen Verträgen ein Problem. Die hoch verzinsten Alt-Verträge sind für sie eine finanzielle Belastung. Deshalb sprechen die Bausparkassen derzeit massenhaft Kündigungen für „alte“ Bausparverträge aus. Wird eine solche Kündigung vom Sparer akzeptiert, verliert er eine attraktive und sichere Geldanlage.

Die ausgesprochenen Kündigungen sind jedoch in einer Vielzahl der Fälle nicht wirksam. In mehreren Gerichtsentscheidungen wurden die Kündigungen der Bausparkassen als unwirksam angesehen. Wenn auch Sie eine Kündigung Ihres Bausparvertrages erhalten haben, sollten Sie diese überprüfen lassen. Unsere Kanzlei hat bereits eine Vielzahl solcher Fälle begleitet und steht Ihnen dabei gerne zur Seite. Bitte nehmen Sie für eine erste Vorprüfung Kontakt mit uns auf, gerne telefonisch oder per Email (Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler).