Erbrechtliche Beratung und Vertretung durch Experten in München und im Landkreis München - Beratung zu Erbverträgen, Testamenten, Vermögensübertragungen und weiteren erbrechtliche Fragen.
Die Rechtsanwälte und Steuerberater von Falch & Partner sind auf die qualifizierte Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert. Das Erbrecht ist eng mit anderen Rechtsgebieten (Steuer- und Gesellschaftsrecht, Familienrecht) verzahnt. Entscheidend für Ihren Erfolg ist daher, dass Ihre Berater über umfassende Kompetenzen auf all diesen Gebieten verfügen. Rechtsanwälte der Kanzlei sind langjährig als Mitglieder in der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e. V. (DGE) engagiert, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Daniela Braig zudem in der Arbeitsgemeinschaft für Erbrecht im DeutschenAnwaltVerein e.V. Steuerberater Michael Heinz betreut seit mehr als 20 Jahren komplexe erb- und schenkungsteuerrechtliche Angelegenheiten. Aufgrund seines besonderen Fachwissens und seiner Spezialisierung wurde ihm vom Deutschen Steuerberaterverband der Titel „Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)“ verliehen. Sie erhalten daher in unserer Kanzlei eine hochspezialisierte und sich jeweils ergänzende erb- und steuerrechtliche Beratung aus einer Hand.
Erbrechtliche Vertretung durch Profis
Eine äußerst wichtige Frage im Leben eines jeden Menschen ist, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschehen soll. Sofern diesbezüglich zu Lebzeiten keine Regelungen durch Testaten oder Erbvertrag getroffen worden sind, greift die sog. gesetzliche Erbfolge, das heißt, das Erbe wird nach gesetzlich vorgegebenen Quoten auf die Angehörigen und den Ehegatten verteilt. Die gesetzliche Erbfolge führt oft zu Konflikten und nicht gewollten Ergebnissen. Ein besonders häufig anzutreffendes Problem ist, dass Erben im Erbfall plötzlich einer hohen Steuerbelastung ausgesetzt sind und ein Großteil Ihres hart ersparten Vermögens im Wege der Erbschaftsteuer dem Staat zufällt.
Ein Testament, ein Erbvertrag oder Vermögensübertragungen zu Lebzeiten sorgen für Ordnung und lassen keinen Spielraum für persönliche Interpretationen. Außerdem stellen Sie ein Mittel zur Steuervermeidung dar. Nur durch eine lebzeitige Regelung Ihres Nachlasses können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen entsprechend Ihrem Willen an die von Ihnen gewünschten Personen übergeht. Es muss jedoch klar sein, dass es keine Patentlösung für die Regelung des Nachlasses gibt. Vielmehr ist jeder Fall unterschiedlich und es muss für jeden Fall eine individuelle Lösung erarbeitet werden. Ihre Experten im Erbrecht in München beraten Sie umfassend sowohl in erbrechtlicher als auch steuerrechtlicher Hinsicht und finden mit Ihnen die für Sie ideale Lösung. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Testamenten (z. B. Berliner Testament), bei der Gestaltung von Eheverträgen und beraten Sie zu wichtigen Punkten wie z. B. dem Widerruf bestehender letztwilliger Verfügungen, Pflichtteilsstrafklauseln zulasten der Kinder, Wiederverheiratungsklauseln, zu Regelungen der Anfechtungsmöglichkeiten im Erbfall oder Vermächtnisregelungen, z.B. aus steuerlichen Erwägungen. Auch die sog. vorweggenommene Erbfolge (z. B. durch Schenkungen) fassen wir ins Auge.
Eine besondere Kompetenz Ihrer Erbrechtsexperten in München liegt dabei auf der Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Hier sind nicht nur erb- und erbschaftsteuerrechtliche, sondern auch gesellschaftsrechtliche Stellschrauben zu justieren. Dadurch dass bei Ihren Experten für Erbrecht in München Rechtsanwälte und Steuerberater Hand in Hand arbeiten, können wir Ihnen hier erstklassige Lösungen bieten. Ein weiterer besonderer Schwerpunkt unserer Beratung sind die sog. „Behindertentestamtente“. Im Falle dass ein Angehöriger hilfsbedürftig ist und Leistungen der Sozialversicherungsträger erhält, hat der Sozialversicherungsträger umfassende Möglichkeiten auf den Nachlass im Erbfall zuzugreifen, d. h. der Staat greift das Erbe ab! Ein „Behindertentestament“ bietet Ihnen die Möglichkeit dieses ungewollte Ergebnis zu vermeiden.
Ihre Experten im Erbrecht in München und im Landkreis München betreuen Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses. Auch wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, stehen wir als verlässliche Ansprechpartner zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Wir betreuen Sie umfassend im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht. Falls Sie Mitglied einer Erbengemeinschaft sind, kommt es häufig zu Streit zwischen den Erben. Insofern verfügen wir über eine mehr als 20 jährige Erfahrung auf dem Gebiet der Erbauseinandersetzungen und unterstützen Sie dabei, mit Ihren Miterben zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Wenn nötig, setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch. Ebenso unterstützen wir Sie auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung.
Ein besonderer Fokus unserer Tätigkeit liegt in der Beratung von Erbfällen mit Auslandsbezug (internationales Erbrecht). Auf diesem Gebiet hat insbesondere die sog. „EU-Erbrechtsverordnung“, die für Erbfälle seit dem 17.8.2015 gilt, viele Neuerungen gebracht. Bei Erbfällen mit internationalem Bezug ist immer zu beachten, dass unterschiedliche Steuersysteme aufeinandertreffen, das deutsche und das des Drittstaates. Durch unsere Beratung aus einer Hand durch Rechtsanwalt und Steuerberater stellen wir sicher, dass sowohl Ihre steuerlichen als auch Ihre erbrechtlichen Belange eine optimale Betreuung erfahren.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Wirtschaftsmediatorin
Steuerberater
Diplom-Kaufmann (Univ.)
Partner
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)
Im Rahmen unserer Beratung und Vertretung gewährleisten wir eine kontinuierliche und persönliche Betreuung durch Ihren jeweiligen Ansprechpartner. Unsere Stärke liegt im Gegensatz zu manch größeren anonymen Anwaltsfabriken darin, dass unsere Mandanten während des gesamten Mandates von einem kompetenten Rechtsanwalt und einem kompetenten Steuerberater individuell begleitet werden. Im Gegensatz zu Kanzleien, die nur aus Rechtsanwälten bestehen, erfolgt bei uns die Rechtsberatung Hand in Hand mit unseren Steuerberatern. Dies ist vor allem in erbrechtlichen Angelegenheit von größter Bedeutung, da Erb- und Steuerrecht nicht isoliert betrachtet werden dürfen.
Sie finden uns als Ihre Spezialisten seit 1994 zentral in der Münchner Innenstadt oder in Aschheim bei München. Zögern Sie daher nicht, mit uns für eine Erstberatung telefonischen Kontakt aufzunehmen oder aber uns per Email zu kontaktieren. Gerne können Sie auch immer einen zeitnahen und flexiblen Beratungstermin vereinbaren.
Haben Sie weitere Fragen? Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht.