unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

„Unternehmensnachfolge mit einem Fachmann richtig umsetzen“

Bei der Übergabe oder dem Erwerb eines Betriebs kann man betriebswirtschaftlich und steuerlich viel falsch machen – aber auch vieles richtig, wenn man erfahrene und qualifizierte Fachleute zur Seite hat.

Mit Diplom-Kaufmann und Steuerberater Michael Heinz sowie Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Daniela Braig verfügt unsere Kanzlei über einen vom Deutschen Steuerberaterverband zertifizierten Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.), welcher sich mit der Fachanwältin für Erbrecht perfekt ergänzt.


Beratung für Übergeber und Übernehmer

Wir beraten sowohl Unternehmer, die ihren Betrieb weitergeben möchten als auch potentielle Erwerber bzw. Nachfolger. Dabei geht es nicht nur um Steueroptimierung beim Kauf, Verkauf oder der Aufgabe eines Unternehmens. Eine Übergabe muss immer strukturiert vorbereitet werden sowohl was die zeitliche, als auch was die zivil-, erbschaft- und steuerrechtliche Komponente betrifft.

Egal ob es um die Übernahme eines Unternehmens oder um die Aufnahme von Partnern geht: Bei jeder Unternehmensnachfolge stellen sich eine Vielzahl von steuerrechtlichen und zivilrechtlichen Fragen. Dies betrifft einerseits die Einkommensteuer und andererseits die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie gesellschaftsrechtliche Regelungen. Zu klären ist überdies die Rechtsform, die ggf. übertragen oder übernommen wird und ob dies im Rahmen eines sog. „Share Deals“ oder eines „Asset Deals“ vollzogen werden soll. Hier kann es Interessenskonflikte zwischen dem Übertragenden und dem Betriebsübernehmer geben, weswegen eine dedizierte Beratung durch den eigenen Spezialisten sinnvoll ist.


Beratung des Übergebers

Aus Sicht des Übergebers gibt es eine Vielzahl von Aspekten zu bedenken. Dies gilt unabhängig davon, ob die Übergabe sofort oder erst in Zukunft erfolgen soll. Auch wenn das Unternehmen jetzt noch nicht übergehen soll, sind Nachfolgefragen rechtzeitig zu klären. Hilft dabei die gesetzliche Erbfolge weiter? Was ist mit den Pflichtteilsregelungen? Kann eine Pflichtteilsforderung, das Weiterbestehen des Unternehmens gefährden?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Formulierung eines Unternehmertestaments und bei der Notfallplanung, um im „Fall der Fälle“ die für eine reibungslose Übergabe notwendigen Dokumente für eine Vertrauensperson griffbereit zu haben. Bestandteil eines „Notfallordners“ sollten im Übrigen auch Vollmachten, Vertretungspläne, Informationen zu Kunden- und Lieferantenstrukturen, Dokumentenmappe mit Bankverbindungen, Zugangsdaten zu Ihren elektronischen Medien, Patientenverfügung, Testament, Befreiung von Verschwiegenheitspflichten sein. Das Fehlen eines derartigen „Notfallordners“ bedeutet ein ernsthaftes Risiko für die Betriebsfortführung im Krankheits- oder Todesfall.

Wenn die Übergabe ansteht, beraten wir Sie gerne zur Schenkung bzw. zum Übergabevertrag und helfen bei der Umsetzung. Die Sicherung und der dauerhafte Erhalt des Lebenswerkes und der Erhalt der Arbeitsplätze für die Mitarbeiter soll dabei ebenfalls im Mittelpunkt stehen wie die finanzielle Absicherung und Versorgung des Übergebers.


Beratung des Übernehmers

Für den Übernehmer stehen Fragen wie die optimale Rechtsformwahl im Mittelpunkt. Ebenso wie die Reduktion der steuerlichen Belastung gehört der Schutz vor Fachkräfteabwanderung und damit der Verlust von Firmenwerten zu den Aspekten, für die vorzusorgen ist.

Auch die Bereitstellung der notwendigen Liquidität ist zu klären. Hier beraten wir Sie gerne zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten.


Kaufpreisfindung

Auch die Kaufpreisfindung gehört zu den Aspekten, die einer fachmännischen Unterstützen bedürfen. Hierbei geht es nicht bloß darum, in einem theoretischen Modell einen ebenso theoretischen Kaufpreis zu berechnen, sondern den „wahren“ Wert des Unternehmens, welches übertragen oder übernommen werden soll, zu bestimmen.


Erstellung von Kaufverträgen oder Gesellschaftsverträgen

Zu den rechtlichen Aspekten gehört die „wasserdichte“ Formulierung des Kauf- oder Übertragungsvertrags. Hier spielen neben den Problemstellungen des Unternehmenskaufs beispielsweise auch arbeitsrechtliche Fragen eines Betriebsübergangs eine gewichtige Rolle. Darüber hinaus ist ein „krisenfester“ Gesellschaftsvertrag im späteren Streitfall Gold wert. Mit der Kombination aus versierten Steuerberatern und Rechtsanwälten bieten wir Ihnen hierbei rechtliche und steuerliche Beratung aus „einer Hand“.