Steuerberater Apotheken in München

Spezialisierter Steuerberater für Apotheken in München

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Ihre Münchner Steuerkanzlei für die Beratung von Apothekern

Als Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e. V.) bieten wir eine u. a. auf Apotheken spezialisierte Steuerberatung in München. Die vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) angebotene Zusatzqualifikation beinhaltet eine passgenaue Fortbildung, die u. a. auf die Beratung von Apotheken ausgerichtet ist. Die dabei vermittelten theoretischen Kenntnisse müssen in einer gesonderten Prüfung nachgewiesen werden. Darüber hinaus wird der Fachberatertitel nur bei entsprechender praktischer Erfahrung und regelmäßiger Fort- und Weiterbildung verliehen. Mit allen Fragen zum Steuerrecht der Apotheke und zur betriebswirtschaftlichen Betreuung des Apothekers sind Sie daher bei uns in den richtigen Händen.

Als moderne Kanzlei setzen wir natürlich auf alle Möglichkeiten, welche die IT bietet, was wir im Folgenden noch näher erläutern wollen. Gleichzeitig bleiben wir natürlich aber auch der für den Apotheker schnell erreichbare Steuerberater „vor Ort“. Denn ähnlich wie bei einer Apotheke ist die Beratung von Mensch zu Mensch nicht durch einen reinen Onlinedienst ersetzbar. Auf Wunsch kommen wir – wenn es für Sie besser passt - natürlich auch zur Beratung zu Ihnen in die Apotheke.

Buchhaltung für Apotheken in München

Als Steuerberater sind wir der verlässliche Partner des Apothekers, wenn es um die Buchhaltung geht. Wir wollen als moderne Kanzlei hier vor allem neue, effektive Wege gehen und die Möglichkeiten der modernen Technik ausschöpfen. So können wir Fehler vermeiden und die Kosten für Sie gering halten. Wenn Sie bisher in einer Nachtschicht zum Ende eines Monats Belege herausgesucht haben, können Sie sich das in Zukunft ersparen und Ihren verdienten Feierabend genießen. Ihr fester persönlicher Ansprechpartner in unserer Kanzlei unterstützt Sie dabei mit verschiedenen technischen Angeboten:

Abruf der Kontoinformationen bei der Bank:

Unsere Buchhaltungssoftware der DATEV bietet die Möglichkeit, dass wir ihre Bankkontoumsätze direkt online bei der Bank abrufen. Über das DATEV-Rechenzentrum geschieht dies auf datensicherem Weg. Das ist aber noch nicht alles: Die Software erstellt eine Lerndatei, um immer wiederkehrende Positionen direkt zu verbuchen.

Schnittstelle zum Warenwirtschaftssystem der Apotheke:

Die meisten Warenwirtschaftssysteme, die in Apotheken zum Einsatz kommen, bieten eine DATEV-Schnittstelle an. So werden alle relevanten Daten am Ende des Monats oder laufend an Falch & Partner als ihren Steuerberater übertragen. So reduziert sich der Zeitaufwand für den Apotheker deutlich und wir als Ihr Steuerberater können die Daten schneller bearbeiten.

Die Belege aus dem Warenwirtschaftssystem werden automatisch verbucht und gehen nicht verloren. Auch Ihre Rechnungen und Kassenvorgänge können elektronisch übermittelt werden. Sie sparen sich so die manuelle Führung der Apothekenkasse.

Gescannte Belege statt „Schuhkarton“ – DATEV Unternehmen online:

Mussten Sie früher die Belege Ihrer Apotheke sortieren und geordnet in die Steuerkanzlei bringen, so können Sie sich heute den Papierkram sparen. Sie scannen die Belege ein, verschlagworten diese und übertragen Sie elektronisch zum Steuerberater. So bleiben Ihre Originale bei Ihnen und die Buchungen auf den Kontenblättern können mit dem Beleg verknüpft werden, so dass auch später auf schnelle Weise nachgesehen werden kann, welcher Beleg die Buchung ausgelöst hat.

Ein weiterer Vorteil für den Apotheker: Sie können an jedem Ort und zu jeder Zeit mittels USB-Stick auf Ihre Auswertungen und Buchhaltungsdaten zugreifen und im Zweifel auch nochmal die Belege kontrollieren, die auf dem jeweiligen Konto verbucht sind. Die betriebswirtschaftliche Steuerung Ihrer Apotheke wird somit deutlich vereinfacht.

Im Rahmen der Buchhaltung erstellen wir für Ihre Apotheke selbstverständlich auch alle notwendigen steuerlichen Meldungen wie die Umsatzsteuervoranmeldung oder die ggf. erforderlichen zusammenfassenden Meldungen (ZM).

Zum Service gehört natürlich auch die monatliche Information über aktuelle steuerliche Themen mittels unseres Mandantenbriefs.

Kassenführung als Betriebsprüfungsrisiko für den Apotheker

Die Kassenführung ist bei allen Unternehmen mit hohem Bargeldumsatz ein potentielles Risiko bei Betriebsprüfungen, dieses betrifft daher auch die Apotheken. Das Bundesfinanzministerium hat mit dem Schreiben zu den GoBD die Schrauben nochmals angezogen.

Unsachgemäß geführte Kassen bergen für die Apotheke das Risiko einer Einnahmenzuschätzung, was zu erheblichen Steuernachzahlungen führen kann. Sich bei der Kassenführung daher ausschließlich auf die „gute“ Software zu verlassen, wäre fahrlässig. Gerne beraten wir den Apotheker, wie die Kasse prüfungsfest gemacht werden kann.

Controlling in der Apotheke

Apotheken sind heutzutage Herausforderungen auf verschiedenen Seiten ausgesetzt: Ständig ändern sich die Gesetze im Rahmen von „Gesundheitsreformen“ und der Wettbewerbsdruck gerade auch durch Online-Apotheken und Apothekenketten steigt fortwährend

Daher ist es mit dem Erledigen der monatlichen Buchführung nicht getan: Ein zusammen mit dem Steuerberater aufgesetztes kluges Controllingsystem ist nicht nur ein Kostenfaktor, der „nice to have“ ist, es ist vielmehr für die Zukunftsfähigkeit der Apotheke essentiell.

Aufbauen können wir hierbei auf den vielen nützlichen Informationen, die Ihre Apothekensoftware liefert. Gemeinsam entwickeln wir zusammen mit Ihnen Tools zur erfolgreichen Steuerung Ihrer Apotheke.

Uns geht es dabei nicht darum, das Rad neu zu erfinden. Vielmehr wollen wir bewährte Steuerungsinstrumente wie z. B. die BWA ihren individuellen Bedürfnissen anpassen.

Denkbar sind Auswertungen zu

  • Umsatzgruppen, beispielsweise RX, Non-RX, besonders hochpreisige Medikamente, „Drogeriewaren“
  • Darstellung von Sonderumsätzen (Heimbelieferung, Verblisterung o. Ä.)

Bei Filialapotheken können wir Ihnen auch eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Kostenrechnung einrichten.

Investitions- und Finanzierungsberatung für den Apotheker

Teil einer fundierten betriebswirtschaftlichen Beratung des Apothekers durch den Steuerberater ist auch die Beratung bei Investitionsentscheidungen. Dies kann die Frage betreffen, ob Finanzieren oder Leasing der richtige Weg ist oder aber auch die Erstellung einer Amortisierungsrechnung, die Sie als Entscheidungsgrundlage dafür benötigen, ob Sie eine Investition tätigen oder nicht.

Natürlich beraten wir Sie auch, wenn Sie überlegen, eine Filialapotheke zu eröffnen. Ein weiteres Beratungsfeld sind Investitionen, die evtl. wegen der seit Juni 2012 in Kraft befindlichen ApoBetrO von Nöten sind, um den Zugang zu Ihrer Apotheke barrierefrei zu gestalten. Auch wenn es nach dieser Regelung keinen „Bestandsschutz“ gibt, wird deren Umsetzung i. d. R. vorrangig bei Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis geprüft. Diese ist aber bereits erforderlich, wenn Sie die Größe Ihrer Apotheke (z. B. durch Erweiterung oder Verkleinerung) verändern.

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung für Apotheken in München

Zu unseren Leistungen gehört natürlich auch die Erstellung der Gehaltsabrechnungen für Ihre Apothekenmitarbeiter. Gerne beraten wir Sie dabei auch zur Brutto- Netto-Lohnoptimierung, z. B. durch Essensgutscheine oder betriebliche Altersvorsorge. Sollten sich für den Apotheker arbeitsrechtliche Probleme auftun, sind unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht ihre kompetenten Ansprechpartner.

Jahresabschluss für Apotheken in München

Zu den Hauptleistungen, die wir für Apotheker in München erbringen gehört natürlich die Erstellung des Jahresabschlusses. Dieser ist mehr als eine vom Finanzamt oder Handelsrecht gewünschte „Pflichtübung“. Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihrer Apotheke gegenüber der Bank und anderen Geschäftspartnern. Wir wollen diesen zusammen mit dem Apotheker so aufbereiten, dass von diesen Adressaten der Wert Ihrer Apotheke gesehen wird. Gleichzeitig wollen wir Ihnen keine „Zahlenfriedhof“ liefern, sondern im Jahresabschlussgespräch erreichen, dass Sie Position für Position verstehen und selbst die richtigen Schlüsse aus den Zahlen ziehen können.

Steuererklärungen für Apotheken in München

Im Zuge der Jahresabschlusserstellung bereiten wir für den Apotheker auch die nötigen Steuererklärungen wie die Einkommen- oder Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung vor. Nach Ihrer Freigabe übermitteln wir diese Erklärungen für Sie elektronisch an das Finanzamt.

Natürlich beraten wir auch hinsichtlich möglicher Steuergestaltungen für den Apotheker. Gerade in der Gründungs- oder Übernahmephase besteht ein hoher Liquiditätsbedarf, bei dem eine niedrige Steuerlast hilfreich ist. Hier bietet sich häufig die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags an, bei dem Investitionskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter bereits vor dem Tätigen der Investition zu 40 % steuermindernd berücksichtigt werden können.

Beratung bei Gründung, Kauf und Verkauf der Apotheke

Als Steuerberater sind wir nicht nur Ihr Ansprechpartner in steuerlichen Dingen, sondern auch DER betriebswirtschaftliche Berater Ihrer Apotheke. Die beginnt bereits in der Gründungsphase. Gerne begleiten wir Sie als Ihr Berater zu Kaufverhandlungen oder zu Finanzierungsgesprächen mit der Bank. Sind etwaige Verträge zu erstellen oder zu prüfen, steht Ihnen unser Fachanwalt für Medizinrecht, Johannes Falch bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite.

Im Rahmen des Kaufs oder auch des Verkaufs einer Apotheke ist auch eine betriebswirtschaftliche Bewertung des Unternehmens durchzuführen. Auch dabei unterstützen wir Sie gerne.

Unser Angebot umfasst natürlich überdies die Standortanalyse oder der Gründung neuer Filialen.

Aber auch steuerliche Fragestellungen spielen bei der Apothekengründung bzw. dem Kauf oder Verkauf einer Apotheke eine gewichtige Rolle. Auch hierbei wollen wir Sie bestmöglich beraten und unterstützen, z. B. was die Wahl der Rechtsform betrifft. Gerade in der Gründungsphase ist der Liquiditätsbedarf des Apothekers hoch. Hier kann beispielsweise durch die Bildung eines steuerlichen „Investitionsabzugsbetrags“ die Steuerlast reduziert und ein Finanzierungseffekt für die Apotheke erreicht werden.

Generationennachfolgeberatung für Apotheke

Auch wenn die Apotheke im Rahmen der Generationennachfolge auf Angehörige übertragen werden soll finden wir zusammen mit Ihnen die steueroptimale Lösung. Hier kommt uns zugute, dass wir auch im Bereich der Unternehmensnachfolge das Know-How eines Fachberaters bieten können.

Gesamtschau unserer Leistungen als Steuerberater für Apotheker in München

  • Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung für die Apotheke,
  • Abgabe der obligatorischen monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen für die Apotheke sowie Übermittlung der Zusammenfassenden Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern,
  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen für die Mitarbeiter der Apotheke sowie Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen und des Beitragsnachweises,
  • Erstellung der Steuererklärungen der Apotheke (Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Einkommensteuererklärung oder Körperschaftsteuererklärung),
  • Laufende steuerliche Beratung für den Apotheker,
  • Steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Begleitung des Kaufs oder Verkaufs der Gründung einer Apotheke,
  • Unterstützung beim Controlling unter Einbindung des Warenwirtschaftssystems der Apotheke.

Dr. oec. publ. Christian Baretti

Steuerberater
Diplom-Volkswirt
Partner
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)