Natürlich bieten wir Ihnen die „klassischen“ Leistungen einer Steuerkanzlei: Hierzu gehört beispielsweise die monatliche oder quartalsweise Finanzbuchhaltung durch hochqualifizierte Mitarbeiter. Dabei wollen wir nicht nur „mechanisch“ Ihre Belege verarbeiten, vielmehr geben wir Ihnen, wenn erforderlich, Hinweise zu umsatzsteuerlichen Fragestellungen oder zu gesetzlichen Belegvorgaben. Die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen gehört natürlich auch dazu.
Zudem bieten wir Ihnen „aus einer Hand“ die erforderlichen Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiter.
Falch & Partner als „digitale“ Steuerkanzlei in München
Gerne arbeiten wir nach Ihren Wünschen mit modernen technischen Lösungen wie das direkte Abrufen der Bankkontoumsätze auf elektronischem Weg bei Ihrer Bank oder das Verarbeiten digitalisierter Belege über DATEV Unternehmen online. In diesem Fall ist für Sie der datensichere elektronische Abruf von Buchhaltungsauswertung ebenso möglich wie die Lohnvorerfassung. Die von Ihnen gescannten Belege werden dann direkt beim Buchungssatz hinterlegt.
Steuererklärungen und Jahresabschlüsse sowie Einnahmenüberschussrechnungen
Das Erstellen von Jahresabschlüssen sowie Einnahmenüberschussrechnungen und den dazugehörigen Steuererklärungen wie
ist selbstverständlich auch Teil unseres Angebots.
Hierzu gehören natürlich auch die Offenlegung oder Hinterlegung des Abschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger sowie die Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt. Ebenso verstehen wir uns aber als „Übersetzer“ steuerlicher und handelsrechtlicher Fachbegriffe in „richtiges Deutsch“. Wir möchten mit Ihnen den Jahresabschluss durchbesprechen und Sie auf interessante und kritische Punkte aufmerksam machen, kurz: unseren und ihren Sachverstand in den jeweiligen Bereichen zusammenführen, damit Sie ein Gesamtbild ihres Jahresabschlusses und ihrer betriebswirtschaftlichen Daten bekommen.